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Baden-Württemberg:

"Heimische Christbäume für Baden-Württemberg" - Antwort der Landesregierung auf 10 Weihnachtsbaum-Fragen der FDP

Stand: 23.12.14 22:19 Uhr

Die baden-württembergische Landesregierung hat auf 10 Fragen der FDP zur Situation rund um Christbäume in Baden-Württemberg geantwortet. Dabei geht es um die Situation der baden-württembergischen Christbaum-Anbauer ebenso wie um den Vergleich einheimischer mit importierten Christbäumen, bspw. bei CO2-Bilanz und Giftstoff-Belastung. Zudem geht es um gesetzliche Regelungen, die seit 2011 den Anbau von Christbäumen in Baden-Württemberg erschweren.

Die Anfrage wurde am 05.11.2014 von den baden-württembergischen FDP-Abgeordneten Bullinger, Kern, Haußmann, Goll, Glück und Reith an die Landesregierung gestellt. Fragentext nachfolgend fett dargestellt.

Das Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Anfrage am 05. Dezember 2014 beantwortet  (Drucksache 15 / 6072); Antworttext nachfolgend kursiv dargestellt.

Die Fragen wurden von der Redaktion für die nachfolgende Darstellung leicht umformuliert, entsprechen inhaltlich aber vollständig den Fragen der Anfrage:

1. Wie hat sich die Nachfrage, der Absatz und die Erzeugung von Christbäumen in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn Jahren entwickelt ?

Die Nachfrage nach Weihnachtsbäumen ist in Baden-Württemberg in den letzten zehnJahren auf einem kontinuierlich hohen Niveau. Nach Auskunft des ChristbaumverbandsBaden-Württemberg e. V. übersteigt die Nachfrage nach „Christbäumen ausBaden-Württemberg" das Angebot jedes Jahr deutlich.

2. Wie hat sich die Selbstversorgerquote des Landes und die Wertschöpfung im regionalen Christbaumgeschäft im o. g. Zeitraum entwickelt ?

Der Bedarf an Weihnachtsbäumen wird ebenso, wie die Selbstversorgerquote desLandes nicht statistisch erfasst. Zur Wertschöpfung des einheimischen Christbaumgeschäftsl iegen der Landesregierung keine Daten vor. 

3. Wie hoch sind die Marktanteile heimischer Waldbauern sowie kleiner und mittelständischer Forstbetriebe aus Baden-Württemberg im hiesigen Christbaumgeschäft?

Da dieser Markt nicht statistisch erfasst wird, können hierzu keine Aussagen gemacht werden.

4. Welche Qualitätsmerkmale bewertet die Landesregierung beim Christbaumkauf aus Verbrauchersicht als relevant ?

Da bei Weihnachtsbäumen gerade die optischen Qualitäten im Vordergrund stehen,handelt es sich dabei um eine persönliche, bzw. familieninterne Entscheidung,die vom eigenen ästhetischen Empfinden maßgeblich geprägt wird. Merkmale wie Form, Frische, Preis, Haltbarkeit, Duft, spielen bei der Kaufentscheidung ebenso eine Rolle wie Ökologie- und Nachhaltigkeitssiegel und Herkunftszeichen. Hier haben die unterschiedlichen Anbieter die Chance, sich von der Masse durch eingutes Marketing abzusetzen.

5. Welche Ökologie- und Nachhaltigkeitssiegel stehen nach Kenntnis der Landesregierung dem Verbraucher auf dem Christbaummarkt zur Auswahl und wie bewertet die Landesregierung  diese im Einzelnen (z. B. EU-Biosiegel, Naturland, FSC usw.)?

In Baden-Württemberg gibt es einige Betriebe die Weihnachtsbäume mit EU-Biosiegel anbieten, oder auch nach Bioland, Demeter bzw. Naturland zertifiziert sind. Ebenso können FSC (Siegel des Forest Stewardship Council) zertifizierte Weihnachtsbäume über die entsprechend zertifizierten Forstbetriebe bezogen werden. Entsprechende Listen sind unter www.robinwood.de zu finden.

Die Landesregierung begrüßt, dass verschiedene Anbieter die inneren Qualitäten von Weihnachtsbäumen in den Vordergrund stellen und dabei die nachhaltige Produktion in die Kommunikation intensiv einbeziehen. Deshalb werden alle der genannten Siegeldurch die Landesregierung positiv bewertet. Insgesamt ist ein ökologischer, d. h.eine Produktion ohne die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden,und regionaler Anbau zu bevorzugen.

Der Christbaumverband Baden-Württemberg e. V. hat 2014 gemeinsam mit derCERTplus GmbH in Freiburg i. Br. (Zertifizierungsstelle für die Landwirtschaft)GlobalG.A.P. (Good Agricultural Praxis) Standards für den Anbau von Weihnachtsbäumen erarbeitet. Die Zertifizierungsstelle ist seit Oktober 2014 akkreditiert und bietet landwirtschaftlichen Betrieben ab sofort die Zertifizierung von Weihnachtsbaumkulturen nach dem GlobalG.A.P. Standard an.

6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung und die Vergaberichtlinien des Siegels „Christbaumaus Baden-Württemberg" aus Sicht von Ökonomie, Ökologie und Verbraucherschutz ?

Bei dem Siegel „Christbaum aus Baden-Württemberg" handelt es sich um ein geschütztes Herkunftszeichen, welches die Mitglieder des Christbaumverbandes Baden-Württemberg e. V. verwenden dürfen. Der Verband ist diesbezüglich auch für die Vergabe und Einhaltung der Qualitätsrichtlinien verantwortlich.Dieses Herkunftszeichen ist dazu geeignet, dass sich die heimischen Erzeugerinnen und Erzeuger durch definierte Qualitätsmerkmale positiv auf dem Markt platzieren.Deshalb steht die Landesregierung diesem Siegel, wie auch schon in der Vergangenheit, unverändert positiv gegenüber.

7. Wie bewertet die Landesregierung  importierte und heimische Christbäume hinsichtlich der CO2-Bilanz und des Einsatzes toxischer Insektizide (z .B.Chlothianidin) im Vergleich?

Der Landesregierung sind keine Lebenszyklusuntersuchungen zur CO2-Bilanz von Weihnachtsbäumen bekannt. Generell ist davon auszugehen, dass sich ein Anbau ohne Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngemittel in Verbindung mit regionaler Produktion positiv auf die CO2-Bilanz auswirkt.Gesicherte Daten diesbezüglich liegen der Landesregierung jedoch nicht vor.

Weihnachtsbäumen aus heimischer Produktion, die aus anerkannt ökologisch wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben stammen, werden nach den Vorgaben der EU-Ökoverordnung produziert, wonach der Einsatz von chemisch-synthetischenPflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern sowie Gentechnik verboten ist.

Die Richtlinien zur Vergabe des Qualitäts- und Herkunftszeichens „Christbaum aus Baden-Württemberg" beinhalten im Wesentlichen allgemeine Qualitätsaussagen zur Herkunft, Gesundheit, Frische und Form.

Insektizide mit dem bienengefährlichen Wirkstoff Clothianidin sind für Weihnachtsbaumkulturen in Deutschland nicht mehr zugelassen. Für den Wirkstoff besteht seit dem 24. Mai 2013 ein EU-weites Anwendungsverbot u. a. für Zierpflanzen,die im Jahr der Behandlung noch blühen. Weitere Informationen zur Zulassungssituation in Weihnachtsbaumkulturen in anderen EU-Mitgliedstaatenliegen der Landesregierung nicht vor.

8. Inwieweit plant die Landesregierung für das Jahr 2015 eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Korrektur des starren Christbaumanbauverbots auf Grünland ?

Eine Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) in Zusammenhangmit den Regelungen zum Anbau von Christbaumkulturen ist derzeit nichtgeplant.

9. Inwieweit sind erzeit noch Klagen von Christbaumerzeugern im Zusammenhang mit der wieder eingeführten Genehmigungspflicht für Weihnachtsbaumkulturen anhängig ?

Im Zusammenhang mit der wieder eingeführten Genehmigungspflicht sind derzeit keine Klagen anhängig.

10. Was tut die Landesregierung konkret für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit heimischer Christbaumerzeuger?

Der globale Markt für Weihnachtsbäume ist generell auf einen sehr engen Zeitraumbegrenzt. Gerade in dieser Zeit sind die heimischen Produzenten sehr gut ausgelastet und können ihre Produkte vor Ort hervorragend absetzen. Nachfrage und Absatz von Weihnachtsbäumen aus Baden-Württemberg sind sehr hoch und stellen daher gute Voraussetzungen für die heimischen Christbaumerzeugerinnen und -erzeuger dar.

Auch die Anbaufläche von Weihnachtsbaumkulturen hat über die Jahre hinweg kontinuierlich zugenommen. Die von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünschte regionale Herkunft der Weihnachtsbäume ist für die heimische Christbaumerzeugung ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen nationalen oder internationalen Wettbewerbern.

In Anbetracht des derzeitigen Trends hin zur Regionalität in Baden-Württemberg ist die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Christbaumerzeuger sehr gut.

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