FDP kritisiert Widersprüche in Argumentation zu Klagemöglichkeiten und sieht Grün-Rot in Verantwortung
Zur Meldung, wonach der Energiekonzern EnBW nun doch wegen des dreimonatigen Kernkraft-Moratoriums im Jahr 2011 rechtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg vorgehen wird, um Ersatzansprüche geltend zu machen, erklärten der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andreas Glück:
„Wir nehmen die Entscheidung der EnBW in Respekt vor ihrer unternehmerischen Freiheit zur Kenntnis. Mit dieser Kursänderung des EnBW-Vorstands wird allerdings klar ersichtlich, dass das bisherige Argument des EnBW-Vorstands gegen eine Klage in sich zusammenfällt."
Die beiden Politiker sagten weiter: "Die Position, die EnBW könne keine Verfassungsbeschwerde einlegen, weil sie sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinde und ihr somit die Grundrechtsfähigkeit fehle, war ganz offensichtlich vorgeschoben und stand erkennbar unter dem politischen Druck des Aufsichtsrates."
Die Landes-FDP fordere die grün-rote Landesregierung daher jetzt auf, die Karten auf den Tisch zu legen: Die Landesregierung solle jede weitere politische Einmischung in das operative Geschäft der EnBW tunlichst unterlassen: "Man darf zudem gespannt sein, inwiefern der neue Kurs des EnBW-Vorstands sich auch auf die rechtliche Position des Unternehmens zur Brennelementesteuer auswirkt."
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