DRK-Übung | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Erste neue Notfallsanitäter beim DRK stellen sich vor

Stand: 21.12.14 12:27 Uhr

Zum ersten Mal haben sich jetzt im Reutlinger Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern ausbilden lassen. Basis hierfür ist das seit Anfang des Jahres geltende neue Notfallsanitätergesetz. Doch was ist der Unterschied der beiden Berufsbezeichnungen? Und was dürfen die neuen Notfallsanitäter, was Rettungsassistenten nicht dürfen? Diese Fragen haben die ersten drei ausgebildeten Fachkräfte des DRK Kreisverbandes Reutlingen jetzt beantwortet.


An 365 Tagen im Jahr sind die rund 80 hauptamtlichen Mitarbeiter des DRK-Kreisverbandes Reutlingen – hier bei einer Übung – bereit, wenn es um Gesundheit und Leben geht. Bisher als Rettungssanitäter und Rettungsassistenten, sind sie jetzt als Rettungssanitäter und Notfallsanitäter im Einsatz.

Notfallsanitäter würden den Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes versorgen, beziehungsweise, wenn kein Notarzt zur Verfügung stünde, dann bis zum Eintreffen in die Klinik, erklärt Bernd Hochgreve, einer der neuen Reutlinger Notfallsanitäter seine Arbeit. Dabei sei die Betreuung fachgerecht, teilweise unter invasiven Maßnahmen, was bisher nur Ärzten vorbehalten gewesen sei. Rettungsassistenten hätten es bisher gemacht, aber eigentlich in einer Grauzone, weil der Patient ja versorgt werden musste. Jetzt habe man durch dieses Notfallsanitätergesetz auch die rechtliche Absicherung, dass man den Patienten auch versorgen können, auch stellenweise mit Medikamenten oder Atemwegssicherungen.

Der neue Notfallsanitäter ist somit das einzige NICHT ärztliche Berufsbild das ärztliche Tätigkeiten ausüben darf. Dazu bedarf es aber einer vorherigen, dreijährigen Ausbildung. Bis Ende 2021 haben erfahrene Rettungsassistenten aber noch die Möglichkeit einer "Umschulung" mit Ergänzungsprüfung.

Die Prüfung sei anspruchsvoll gewesen, zu Recht anspruchsvoll, denn die Gesundheit sei ein hohes Rechtsgut und selbstverständlich müsse sich der Patient darauf verlassen können, dass man das könne, was man dann auch anwenden, erklärt Hochgreve. Die Prüfung bestehe insgesamt aus zwei Teilen. Einem praktischen und einem mündlichen Teil. Wobei der praktische Teil aufgegliedert sei in einen internistischen Notfall und einen traumatischen Notfall. Dort müsse man anhand der Vorgaben des Regierungspräsidiums die Notfälle abarbeiten, beschreibt der frisch gebackene Notfallsanitäter. Der mündliche Teil beinhalte dann noch die rechtliche Seite, die kommunikative Seite und die wirtschaftliche Seite eines Notfalls.

Stehen bleiben dürfe man aber auch nach bestandener Prüfung nicht, denn die Medizin entwickle sich weiter. Da heiße es Schritt zu halten und sich der Entwicklung anzupassen. Schließlich – so der Tenor bei den Reutlinger DRK-Mitarbeitern – mache man den Job aus Berufung, um anderen Menschen zu helfen.

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