Neben der deutlichen Veröffentlichung des Dispo-Zinssatzes sollen Banken und Sparkassen Kunden über Alternativen informieren, wenn sie den Dispo länger als drei Monate in Anspruch nehmen oder tiefer in den Dispo geraten, als durchschnittlich im Monat aufs Konto kommt. „Viele Dispo-Nutzer wissen gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt", sagte Maas dem Berliner Tagesspiegel.
Den Gesetzentwurf hält auch die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, für sinnvoll. "Dispozinsen sind häufig immer noch unverhältnismäßig hoch. Da es viele Banken versäumt haben, hier endlich ihre Hausaufgaben zu machen, ist jetzt ein gesetzliches Eingreifen notwendig", erklärt sie.
"Wenn die Zinssätze im Internet künftig öffentlich zugänglich und vergleichbar sind, wird das die Banken mit hohen Zinsvorsprüngen unter Druck setzen. Das ist ein guter Ansatz, der die Kräfte des Marktes effektiv nutzt", meint Winkelmeier-Becker.
Die von Bundesjustizminister Maas darüber hinaus vorgesehene umfassende Finanzberatung dürfe aber nicht zu einer aufgenötigten Lebensberatung werden. "Die Banken sollen verpflichtet werden, Kunden, die sich länger oder hoch im Dispokredit befinden, Gespräche über alternative Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten. Es ist mit dem Kundendatenschutz aber nicht vereinbar, dass sich Verbraucher in solchen Fällen vor den Banken offenbaren und ihre finanziellen Lebensplanung rechtfertigen sollen."
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