Die Richter betonten aber auch gleichzeitig die besondere Schutzwürdigkeit der Unternehmensnachfolge und erkennen an, dass das Erbschaftsteuerrecht Sonderregelungen zur Sicherung des Bestands der Familienunternehmen enthält. Demnach dürfen auch künftig Unternehmen bei der Erbschaftsteuer bis zu 100 Prozent entlastet werden. Der Übergang großer Unternehmensvermögen ist dagegen an den Nachweis einer Verschonungsbedürftgkeit geknüpft.
Die Lohnsummenregelung ist ebenso mit dem Gleichheitssatz vereinbar wie die Behaltensfrist von fünf oder sieben Jahren, da diese durch Lohnsummenregelung und Verwaltungsvermögenstest angemessen ergänzt werden. Das Gericht hat dem Gesetzgeber mit dem Urteil eine Frist zur verfassungsmäßigen Neuregelung bis zum 30. Juni 2016 gegeben. Bis dahin müssen die Regelungen so umgestaltet sein, dass sie den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Der Gang der mündlichen Verhandlung hatte die Zweifel der Verfassungshüter bereits angedeutet. In der nun anstehenden Phase der Erarbeitung neuer gesetzlicher Regelungen ist es vordringliches Ziel der IHK, dass der Bestand der vielen im Nachfolgeprozess befindlichen oder davor stehenden Familienunternehmen - unabhängig davon, ob klein oder groß - gewahrt bleibt.
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