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Tübingen:

"Nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer, Minderung der Hochwasserrisiken" - RP Tübingen stellt Bewirtschaftungspläne und Hochwasserrisikomanagementpläne für die Donau der Öffentlichkeit vor

Stand: 19.12.14 23:33 Uhr

19.12.2014. Die intensive Nutzung und Veränderung der Flüsse hat vor allem in dichtbesiedelten Regionen zu einer Verschlechterung der ökologischen Funktionsfähigkeit und einer Erhöhung des Hochwasserrisikos geführt. Durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer erreicht und mit der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie das Bewusstsein der Hochwassergefahr geschärft und der Umgang mit dem Hochwasserrisiko angestoßen werden. In beiden Richtlinien ist nach der Aufstellung der Maßnahmenpläne in 6-jährigem Turnus deren Aktualisierung vorgegeben. In den Plänen werden jeweils konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung dargelegt.

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, für die oberirdischen Gewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Für künstliche und erheblich veränderte Gewässer werden ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand angestrebt. Das Grundwasser soll einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand erreichen.

Bis Dezember 2009 wurden hierzu die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den ersten Bewirtschaftungszyklus (2010-2015) erarbeitet. Im Jahr 2013 wurde mittels einer Bestandsaufnahme der aktuelle Zustand der Gewässer untersucht. Auf dieser Basis werden bis Dezember 2015 die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der sechs baden-württembergischen Bearbeitungsgebiete Alpenrhein-Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau für den zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016-2021) aktualisiert.

Der Bewirtschaftungsplan für die Donau enthält konkrete Umweltziele und Maßnahmen zur Beseitigung der identifizierten Defizite. Wesentliche Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms sind Verbesserungen der Durchgängigkeit für Fische und begleitende gewässerökologische Maßnahmen wie z. B. die Renaturierung von Flussabschnitten. Weiterhin sind Maßnahmen zur Verringerung der stofflichen Gewässerbelastungen vorgesehen. Das Bearbeitungsgebiet Donau umfasst die Landkreise Biberach, Alb-Donau-Kreis, Sigmaringen, Reutlingen, Schwarzwald-Baar, Heidenheim, Tuttlingen, Ravensburg, Ostalb, Zollernalb, Schwäbisch-Hall, Breisgau-Hochschwarzwald, Konstanz und Göppingen sowie den Stadtkreis Ulm.

Ziel der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist die Verringerung des Hochwasserrisikos in Baden-Württemberg. Das Hochwasserrisiko wird sowohl durch die Wahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses als auch durch die nachteiligen Folgen eines Hochwassers für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die Wirtschaft bestimmt. Folglich können viele verschiedene Akteure - vom Land bis hin zu einzelnen Bürgerinnen und Bürgern - zur Verringerung des Hochwasserrisikos beitragen.

Ausgehend von der Beschreibung und Bewertung des Hochwasserrisikos sowie den Zielen des Hochwasserrisikomanagements wurde der Handlungsbedarf für alle Akteure systematisch ermittelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält die zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen im Bearbeitungsgebiet Donau. Der Plan enthält Maßnahmen zur Vermeidung neuer Hochwasserrisiken (z.B. durch hochwasserangepasstes Flächenmanagement), zur Verringerung bestehender Hochwasserrisiken (z.B. durch Eigenvorsorge von Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürgern) und zur Verringerung nachteiliger Folgen während und nach einem Hochwasser (z.B. durch Fortentwicklung des Krisenmanagements).

Für die Pläne ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen. Damit soll gewährleistet werden, dass nachteilige Umweltauswirkungen bereits frühzeitig berücksichtigt werden. Das zentrale Element der Strategischen Umweltprüfung ist der Umweltbericht, in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

In den letzten Jahren wurden in den Bearbeitungsgebieten zahlreiche Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Bevölkerung hatte so die Möglichkeit, sich konkret in die Planungen der Wasserwirtschaftsbehörden einzubringen. Darüber hinaus besteht nun im Rahmen der formalen Anhörung die Möglichkeit zu den Entwürfen der Pläne Stellung zu nehmen.

Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans und der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans für die Donau können vom 22.12.2014 bis 22.06.2015 während der Dienststunden beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20 in Tübingen, Vorzimmer der Abteilung 5, Raum N253 eingesehen werden. Zusätzlich sind sie unter www.wrrl.baden-wuerttemberg.de bzw. www.hochwasserbw.de abrufbar. Anregungen und Anmerkungen zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans und zum Hochwasserrisikomanagementplan können bis zum 22.06.2015 beim Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 5, 72072 Tübingen (oder per E-Mail an: poststelle@rpt.bwl.de) abgegeben werden.

Stellungnahmen zum Bewirtschaftungsplan und Hochwasserrisikomanagementplan für das gesamte Einzugsgebiet der Donau nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Abteilung 5, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle@um.bwl.de) entgegen.

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