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"Gegen Begehrlichkeiten des roten Finanzministers durchsetzen" - CDU-Kurtz: "Aufhebung des Kooperationsverbotes muss den Hochschulen im Land nutzen!"

Stand: 19.12.14 22:51 Uhr

19.12.2014. "Wir begrüßen die Zustimmung des Bundesrates zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich. An die Adresse der grün-roten Landesregierung gerichtet fordern wir aber: Das Geld, das der Bund in Zukunft für die Wissenschaftspolitik zur Verfügung stellt, muss verantwortungsbewusst für unsere Hochschulen genutzt werden. So wie beim Bafög darf es nicht nochmal laufen". Das sagte die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion BW, Sabine Kurtz, am Freitag, 19. Dezember 2014.

Kurtz erinnerte in diesem Zusammenhang an den Umgang der Landesregierung mit den Mitteln, die das Land neuerdings zur Verfügung habe, weil der Bund in Zukunft vollständig das Bafög bezahlt. Das dürfe nicht Schule machen. Im gerade verabschiedeten Haushaltsplan komme dem Wissenschaftsministerium nämlich nur die Hälfte der 120 Millionen Euro zugute. „Die restlichen 60 Millionen Euro versickern unspezifisch im Haushalt des Kultusministeriums", kritisierte Kurtz.

Aufgabe der grünen Wissenschaftsministerin sei es jetzt, sich gegen die Begehrlichkeiten des roten Finanzministers und des roten Kultusministers durchzusetzen und die Chancen, die sich aus der Aufhebung des Kooperationsverbots ergeben, sensibel zum Wohle des baden-württembergischen Hochschulstandortes zu nutzen.

„Baden-Württemberg zeichnet sich durch eine vielfältige und flächendeckende Hochschullandschaft aus, die sowohl in der Spitze als auch in der Breite hervorragend aufgestellt ist. Dies muss auch in Zukunft so bleiben. Die Grundgesetzänderung darf hier zu keinerlei Verwerfungen in unserer Hochschullandschaft führen", so Kurtz.

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