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Stuttgart:

"Öneys Vorgehen erzeugt Widerstände" - CDU-Lasotta zum Integrationsgesetz: "Frau Öney kommt in erheblichen Rechtfertigungsdruck"

Stand: 19.12.14 14:31 Uhr

19.12.2014. "Es wäre sicherlich bei einem Gesellschaftsprojekt wie Frau Öneys Integrationsgesetz sinnvoll gewesen, im Vorfeld einen breiten und wohlüberlegten Konsens zu suchen. Frau Öneys Vorgehen erzeugt Widerstände in den anderen Ministerien und baut keine Brücken. Das sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Integration der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Lasotta zu den Verzögerungen beim geplanten Integrationsgesetz.

Lasotta sagte weiter: „Es wäre sicherlich bei einem Gesellschaftsprojekt wie Frau Öneys Integrationsgesetz sinnvoll gewesen, im Vorfeld einen breiten und wohlüberlegten Konsens zu suchen. Frau Öneys Vorgehen erzeugt Widerstände in den anderen Ministerien und baut keine Brücken. Das ist bedauerlich und hätte vermieden werden müssen."

Die Integrationsministerin zeige erneut mangelndes politisches Geschick: "Gleichzeitig war das Integrationsministerium offenbar zu schwach ausgestattet, um einen eigenen Gesetzentwurf mit allgemein akzeptierten Inhalten zu füllen. Innovative Ansätze fehlen. Jetzt offenbart sich, dass auch in der Ressortabstimmung Frau Öneys Ministerium an einer Führungsrolle scheitert."

Anstatt das selbstkritisch zu reflektieren, übe Frau Öney wieder eine Kollegenschelte und gebe den anderen Ministerien die Schuld für Verzögerungen: "Das kennen wir schon vom Landesanerkennungsgesetz, das auch ewig gedauert hat, bis es beschlossen werden konnte. Die jährlichen Grundkosten für das Ministerium in Höhe von ca. 3 Mio. Euro sind eine Verschwendung", sagte der Integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Lasotta am Freitag, 19. Dezember 2014, in Stuttgart.

Frau Öney komme in erheblichen Rechtfertigungsdruck. Sie habe bisher die Vergabe eines Rechtsgutachtens für das Gesetz in Höhe von ca. 30.000 Euro an die Kanzlei des früheren Innensenators Dr. Körting mit der besonderen Eilbedürftigkeit ihres Gesetzesvorhabens begründet. „Diese Begründung verliert immer mehr an Überzeugungskraft, je länger das Gesetz auf sich warten lässt", so Lasotta.

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