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Urteil zur Erbschaftsteuer: IHKs reagieren mit vorsichtiger Erleichterung - Unternehmensnachfolgen müssen gesichert werden

Stand: 18.12.14 23:25 Uhr

17.12.2014. "Wir sind froh, dass die Karlsruher Richter die besondere Schutzwürdigkeit der Unternehmensnachfolge anerkennen", mit diesen Worten kommentiert Georg Fichtner, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und Federführer Recht und Steuern der baden-württembergischen IHKs, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Erbschaftsteuer. Die obersten Verfassungshüter haben hierin zwar Teile der geltenden Verschonungsregeln für die Betriebe für verfassungswidrig erklärt. Im Grundsatz erkennen Sie jedoch an, dass das Erbschaftsteuerrecht Sonderregelungen zur Sicherung des Bestands der vielen Familienunternehmen enthält. Hierbei, so die Richter, sei allerdings mehr als bislang zwischen der Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen und den großen Familienunternehmen zu differenzieren.

„Der teilweise Nachbesserungsbedarf an den bestehenden Regelungen kommt nicht überraschend", sagt Fichtner. Aus dem Grund könne und müsse auf die Entscheidung, die Anhaltspunkte für eine sachgerechte Neuregelung aufzeige, jetzt besonnen reagiert werden. Die Wirtschaft habe sich vorausschauend bereits mit den Perspektiven der absehbaren Reform befasst.

„Eine akzeptable Belastung, dauerhafte Rechtssicherheit und wenig Bürokratie müssen die Leitlinien der weiteren Überlegungen bilden", betont Fichtner. Alle drei Kriterien spielten für einen auf langfristige Planungen ausgerichteten Übergabeprozess eine wesentliche Rolle. „Wichtig ist jetzt, dass wir schnell rechtssichere Regelungen bekommen." Die Politik sollte daher jetzt mit dem richtigen Maß an Besonnenheit und Geschwindigkeit an die Reform gehen", so der IHK-Präsident.

Zwar müsse vermieden werden, dass unter Zeitdruck nach zwei verlorenen Klagen erneut durch ein überstürztes Handeln rechtlich angreifbare Regelungen erlassen würden. Die von den Verfassungsrichtern vorgegebenen Leitlinien schienen auf den ersten Blick jedoch geeignet, klare Abgrenzungskriterien für eine verfassungskonforme Neuregelung zu finden. Zugleich sei mit der heutigen Entscheidung für die betroffenen Unternehmen bis zu einer Neuregelung eine Phase der Rechtsunsicherheit eingetreten. Mit Blick darauf sei der vorgegebene Zeitraum bis 30. Juni 2016 lang.

Baden-Württemberg ist in besonderem Maß von Familienunternehmen geprägt. In den nächsten vier Jahren stehen dort nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn 19.000 Unternehmen mit mehr als 300.000 Arbeitsplätzen zur Übergabe an. „Es ist jetzt die gemeinsame Aufgabe von Politik und Wirtschaft, Lösungen zu finden, damit diese Unternehmen – unabhängig davon, ob groß oder klein - und ihre Arbeitsplätze in der Unternehmensnachfolge dauerhaft gesichert werden", sagt Fichtner. Die Wirtschaft stehe hierfür bereit.

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