Falls der Bund auch zukünftig seiner Verantwortung nicht nachkommt, die erforderlichen Gelder für die Bundesfernstraßen aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen, ist der Wechsel zur Nutzerfinanzierung grundsätzlich der richtige Weg, so die BWIHK:
„Aber nur eine allgemeine Nutzerfinanzierung für alle kann die notwendigen Mittel aufbringen. Zwingende Bedingung für die Wirtschaft ist außerdem die verlässliche Zweckbindung der zusätzlichen Gelder. Das heißt, der Bund muss gesetzlich sicherstellen, dass die per Nutzerfinanzierung neu generierten Mittel ausschließlich für die Straßeninfrastruktur verwendet werden", fordert Dr. Gerhard Vogel, Präsident der IHK Rhein-Neckar und Federführer Verkehr der baden-württembergischen IHKs. „Dadurch könnten die bisher für den Bundesfernstraßenbau reservierten Haushaltsmittel für die anderen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verwendet werden", so Vogel weiter.
Vogel appelliert an den Bund, mindestens 9,5 Mrd. Euro pro Jahr für die Bundesfernstraßen bereitzustellen. Dieser jährliche Betrag ist laut einem kürzlich vorgestellten IHK-Gutachten erforderlich, um die zu erwartende Finanzierungslücke bis zum Jahr 2030 zu schließen. Die dauerhafte Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur beeinträchtige sonst Mobilität, Erreichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. „Einzelmaßnahmen wie die Einführung der 'Dobrindt-Maut', die Ausweitung der Lkw-Maut und das 5-Milliarden-Sonderpaket von 2014 bis 2017 greifen zu kurz und werden die massive Unterfinanzierung nicht auflösen können", kritisiert Vogel.
Die IHKs haben das Gutachten „Szenarien für den Finanzierungsbedarf der Verkehrswege des Bundes bis zum Jahr 2030" erstellen lassen, um die gravierenden Konsequenzen der unzureichenden Finanzmittelausstattung für die Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen des Bundes aufzuzeigen. Darin wird anhand verschiedener Szenarien belegt, wie sich der Finanzierungsbedarf der Bundesverkehrswege bis zum Ende des kommenden Bundesverkehrswegeplans im Jahr 2030 entwickeln wird.
Das IHK-Gutachten und weitere Informationen sind unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Dokumentnummer 176412, abrufbar.
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