„Dadurch wird Frauen, die in Teilzeit arbeiten, ermöglicht, Führungsaufgaben zu übernehmen", so Gurr-Hirsch.
Mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung seien Frauen, doch unter den rund 20.600 Beschäftigten mit Besoldungs- oder Entgeltgruppe ab A15 oder E15 seien nur circa 5.600 Frauen.
Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung allerdings nur in Einzelfällen in Jobsharing-Konstellationen wahrgenommen, obwohl die Erfahrungen hiermit nach Aussage des baden-württembergischen Sozialministeriums positiv seien.
„Daher muss die Landesregierung die Bildung weiterer, vor allem weiblich besetzter Tandem-Führungen, unterstützen", forderte Friedlinde Gurr-Hirsch.
Die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen geringer repräsentiert sind, sei bereits durch das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) der CDU-geführten Vorgängerregierung aus dem Jahre 2005 vorgegeben. Dies gelte unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gerade auch in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen.
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