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Stuttgart/Göppingen:

Gall löst "Autonome Nationalisten Göppingen" auf

Stand: 19.12.14 23:47 Uhr

Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall hat heute die rechtsextreme Gruppierung "Autonome Nationalisten Göppingen" aufgelöst.

Ziel des Vereins sei laut Gall der Kampf gegen das derzeitige politische System durch einen revolutionären, radikalen Wandel der Politikform gewesen. Das Ministerium ließ das gesamte Vermögen der Gruppe beschlagnahmen. "Wir dulden in Baden-Würrttemberg keine rechtsextremistischen Vereinigungen, die eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweisen", so Innenminister Reinhold Gall:

Der Innenminister sagte weiter: „Das Vereinsverbot ist ein klares Signal und unterstreicht unser konsequentes Vorgehen gegen rechtsextremistische Vereinigungen. Wir dulden in Baden-Württemberg keine rechtsextremistischen Vereini­gungen, die in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesens­verwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweisen. Sie sollen wis­sen, dass wir auf ihre Umtriebe die passenden Antworten haben." Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 18. Dezember 2014, in Stuttgart, der gegen die im Raum Göppingen agierenden „Autonomen Na­tionalisten Göppingen" (AN GÖPPINGEN) ein Vereinsverbot erlassen hat.

Heute Morgen sei den Mitgliedern der AN GÖPPINGEN die Verbotsverfü­gung des Innenministeriums durch Polizeikräfte zugestellt und zeitgleich mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Vereinigung unter Leitung des Landeskriminalamtes durchsucht worden. Damit sei das vom Innenminis­ter gegen die Vereinigung ausgesprochene Vereinsverbot vollzogen, der Verein aufgelöst und ihm jede Tätigkeit untersagt worden. Das Vereins­vermögen sei beschlagnahmt und eingezogen.

Die offene Zurschaustellung rechten Gedankenguts sowie die Gewaltbe­reitschaft der AN GÖPPINGEN habe zu einer erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung in Göppingen geführt. Ziel des Vereins sei der „Kampf gegen das derzeitige politische System durch einen revolutionären radi­kalen und konsequenten Wandel der Politikform" gewesen.

Zudem verfolgte die Gruppierung das Ziel, in Göppingen eine „national befreite Zo­ne" zu errichten, in der sie gegenüber dem linken politischen Gegner und dem Staat eine Vormachtstellung einnehmen und diese im Zweifel auch mittels Gewalt verteidigen wollte. Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 sei die Vereinigung in den vergangenen Jahren im Landkreis Göppingen durch die Organisation von Versammlungen mit überregionalen Teilneh­mern, das nächtliche Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie Ge­waltstraftaten in Erscheinung getreten.

Mit vielen dieser Aktionen habe die AN GÖPPINGEN ihre ideologische Nähe zum historischen National­sozialismus bekundet und zur Relativierung deutscher Kriegsverbrechen beigetragen. Seit dem Bestehen der Vereinigung im Jahr 2009 bis zum Erlass der Verfügung seien den Behörden in Baden-Württemberg weit über 150 Aktivitäten der Vereinigung bekannt geworden. „Wir haben eine wehrhafte Demokratie; hier ist kein Patz für Organisationen, die sich ge­gen die verfassungsmäßige Ordnung richten und deren Zwecke und Tä­tigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen", sagte Gall.

Gegenüber den Mitgliedern der AN GÖPPINGEN werde derzeit auch ein Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt. Of­fensichtlich habe die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften gegen ein­zelne Vereinsmitglieder in der Vergangenheit zur Verhinderung weiterer Tätigkeiten der Vereinigung aber nicht ausgereicht. Soweit Mitglieder der Vereinigung in der Vergangenheit im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Verein strafrechtlich belangt worden seien, habe dies ebenso we­nig wie die Durchsuchungsmaßnahmen in dem Strafverfahren zu einer Beendigung der Aktivitäten geführt. Dies zeige, dass sich die Vereinigung von strafrechtlichen Maßnahmen nicht beeindrucken lasse. Nur durch ein Vereinsverbot könne die Auflösung der Vereinigung, der Einzug der Ver­mögenswerte, ein Betätigungsverbot sowie das Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen ausgesprochen werden.

Das sei notwendig und zugleich die richtige Reaktion auf die Umtriebe der AN GÖPPINGEN, sagte Innenminister Gall.

Als zuständige Verbotsbehörde könne das Innenministerium Baden-Württemberg Vereinsverbote aussprechen, wenn Verbotsgründe vorlägen. Dem Vereinsverbot seien monatelange Ermittlungen und Vorbereitungen der Polizei, des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Innenministeri­ums vorausgegangen. „Das Verbot zeigt die vorbildliche Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Extremistische Gruppierungen werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft", betonte der Innenminister.

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