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Stuttgart:

Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen nimmt Arbeit auf

Stand: 18.12.14 15:15 Uhr

17.12.2014. Die von Justizminister Rainer Stickelberger eingesetzte Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen kommt heute (15. Dezember 2014) erstmals in Stuttgart zusammen. "Im vergangenen Jahr wurden bei 2.603 Gefangenen psychische Auffälligkeiten festgestellt. Der Umgang mit diesen Menschen stellt die Bediensteten in ihrer täglichen Arbeit und den Justizvollzug insgesamt vor große Herausforderungen. Die Kommission wird daher die Betreuung und Versorgung von solchen Gefangenen umfassend analysieren und auf den Prüfstand stellen", erklärte der Minister.

Insgesamt 16 Expertinnen und Experten bringen in die hochrangig besetzte Kommission ihren Sachverstand ein. Praktiker aus dem Justizvollzug sind ebenso vertreten wie Fachleute aus dem Bereich der Psychiatrie und der Behandlung Strafgefangener. Neben Vertretern aus dem Justiz- sowie dem Sozialministerium Baden-Württemberg sind außerdem der Bund der Strafvollzugsbediensteten und die Personalvertretung beteiligt. „Besonders freut mich, dass auch Strafvollzugsbeauftragte der Landtagsfraktionen in der Kommission mitwirken. Dies bietet die Chance für eine fraktionsübergreifende, von parteipolitischen Erwägungen losgelöste Debatte", so der Minister.

„Die Expertenkommission wird den Ist-Zustand im Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen ermitteln und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten", sagte Stickelberger. Im Vordergrund stehe die Frage, wie psychische Auffälligkeiten im Justizvollzug zuverlässig erkannt und sachgerecht behandelt werden könnten. Die Rolle des Justizvollzugskrankenhauses werde in diesem Zusammenhang ebenso untersucht wie der Einsatz interner und externer Fachleute in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und die Zusammenarbeit mit dem Maßregelvollzug und den psychiatrischen Kliniken. „Auch mit den Voraussetzungen und Grenzen ärztlicher Zwangsbehandlungen im Vollzug wird sich die Kommission befassen", so der Minister.

Stickelberger wies in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse der aktuellen Haushaltsberatungen im Landtag hin. „Der Landtag hat am vergangenen Donnerstag einstimmig beschlossen, dass neben der Erarbeitung von Leitlinien für den Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen auch die rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen des Justizvollzugs in Baden-Württemberg insgesamt überprüft werden sollen. Etwaige sächliche und personelle Mehrbedarfe sollen in einem Nachtragshaushalt berücksichtigt werden. Dieser Beschluss des Landtags schafft die finanzielle Grundlage dafür, dass die Empfehlungen der Kommission in die vollzugliche Praxis umgesetzt werden können", sagte der Minister.

Die Kommission wird nach den derzeitigen Planungen monatlich tagen und im dritten Quartal 2015 ihren Abschlussbericht vorlegen.

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