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Stuttgart:

Regeln für Internet-Einkäufe - Verbraucherminister Alexander Bonde: "Wer seine Rechte bei Weihnachtseinkäufen kennt, startet stressfrei in die Feiertage"

Stand: 18.12.14 00:00 Uhr

17.12.2014. "Wer seine Rechte bei Weihnachtseinkäufen kennt, startet stressfrei in die Feiertage". Das sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten neue Regeln beim Online-Einkauf kennen und die 14-tägige Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen nicht aus den Augen verlieren

Um der vorweihnachtlichen Hektik in den Geschäften zu entfliehen, bestellen immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Geschenke im Internet – bequem von Zuhause aus oder von unterwegs.

Seit dem 13. Juni 2014 gelten europaweit einheitliche Regeln für den Internet-Einkauf. So profitieren alle europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem von einheitlichen Widerrufsfristen beim Einkaufen im Netz.

„Die große Produktauswahl, keine Ladenschlusszeiten und einfache Preisvergleiche machen die digitale Geschenkejagd besonders beliebt. Ein weiterer Vorteil des Online-Shoppings ist das 14-tägige Widerrufsrecht, das Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel zusteht. Dabei sollte das 14-tägige Widerrufsrecht nicht aus den Augen verloren werden, damit dieses nicht nach den Feiertagen bereits abgelaufen ist. Viele Online-Händler bieten zur Weihnachtszeit jedoch ein verlängertes Widerrufsrecht an, sodass Einkäufe teilweise noch im neuen Jahr zurückgeben werden können", sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Dienstag, 16. Dezember 2014  in Stuttgart.

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