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Mannheim:

"raus aus dem Niedriglohnbereich" - Dritte Verhandlungsrunde im Wach- und Sicherheitsgewerbe ohne Ergebnis abgebrochen

Stand: 17.12.14 22:42 Uhr

Auch die dritte Verhandlungsrunde im Wach- und Sicherheitsgewerbe Baden-Württemberg in Mannheim wurde ohne Ergebnis abgebrochen. Das teilte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in einer Presseinfo mit. Zwar habe die Arbeitgeberseite ver.di zufolge Lohnsteigerungen angeboten. Vom Ziel der Gewerkschaft, mit der Bezahlung aus dem Niedriglohnbereich herauszukommen, sei man ver.di zufolge aber noch ein ordentliches Stück entfert.

Für die Beschäftigten im Objektschutz und Separatwachdienst bot die Arbeitgeberseite ver.di zufolge zwar Lohnsteigerungen ab Januar um 2,7 Prozent und ab 2016 um weitere 2,6 Prozent bei einer Laufzeit bis 31.12.2016 an.

Dieses Angebot sei für ver.di aber nicht akzeptabel: "Die Beschäftigten in der Sicherheitsbranche bleiben damit weiter im Niedriglohnbereich. Die Forderung von ver.di ist es, die unterste Lohngruppe, die jetzt bei 9,20 Euro je Stunde liegt, um 0,80 Euro, auf zehn Euro anzuheben."

ver.di Verhandlungsführerin Eva Schmidt sagte: „Wir fordern Löhne, die zum Leben reichen."

Für die Bereiche Kerntechnische Anlagen und Verkehrsflughäfen boten die Arbeitgeber demnach ab Februar Lohnerhöhungen von 3,2 Prozent und ab 2016 nochmals um 3,1 Prozent an. Auch hier liege das Angebot der Arbeitgeberseite weit weg von den ver.di Forderunge: "Für diese Bereiche hat ver.di eine Erhöhung von 2,50 Euro je Stunde bei einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Das vorliegende Angebot der Arbeitgeberseite würde eine Erhöhung der Stundenlöhne von rund einem Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten bedeuten."

Schmidt sagte: „Wir waren bereit für einen Kompromiss, die Arbeitgeber leider noch nicht. Kompromiss heißt aber, dass wir raus kommen aus dem Niedriglohnbereich. Davon sind wir noch ein ordentliches Stück entfernt."

Die nächsten Verhandlungen finden am 20. Januar 2015 statt. Die Friedenspflicht endet nach Angaben von ver.di am 31.12.2014.

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