Der Landtag habe die Inhalte des Staatsvertrages in seiner 106. Sitzung am 24.07.2014 bereits zur Kenntnis genommen. Im Anschluss daran habe Altpeter den Staatsvertrag für Baden-Württemberg bereits unterzeichnet.
Ziel des vorliegenden Gesetzes sei nun die Zustimmung des Landtags nach Artikel 50 der Landesverfassung Baden-Württembergs zu dem Staatsvertrag. Damit werde die Rechtsgrundlage für die Einsetzung der gemeinsamen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg abschließend sichergestellt.
§ 1 des Gesetzes enthalte die Zustimmung zum Staatsvertrag des Landes Baden-Württemberg mit den beteiligten Ländern sowie dessen Veröffentlichung.
§ 2 regele das Inkrafttreten des Gesetzes und sehe vor, dass das Inkrafttreten des Staatsvertrags nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden aller beteiligten Länder veröffentlicht wird.
Altpeter bedankte sich bei den Landtagsabgeordneten "in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die sensible und differenzierte Befassung mit diesem Thema". Denn es handele sich bei der Präimplantationsdiagnostik um ein sehr sensibles Thema, bei dem grundlegende ethische Fragen zu beachten seien.
Der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundesebene habe die PID durch das Embryonenschutzgesetz und die PID-Verordnung deshalb richtigerweise nur unter engen Voraussetzungen zugelassen: "Die beteiligten Länder tragen mit dem Staatsvertrag den Vorgaben des Gesetzgebers Rechnung und schaffen die notwendigen Strukturen für die Durchführung der PID."
Wichtig sei zum einen, dass Kosten für den Landeshaushalt oder die Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht entstehen, da die Ethikkommission vollständig durch Gebühren refinanziert wird.
Zum anderen werde durch eine Haftpflichtversicherung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vorsorge gegenüber eventuellen Schadensersatzverpflichtungen für Personen- und Vermögensschäden wegen Amtspflichtverletzung durch die Tätigkeit der Ethikkommission geschaffen. Für die die Versicherungssumme überschreitenden Schadensersatzforderungen haften die am Staatsvertrag beteiligten Länder entsprechend den Länderanteilen des Königsteiner Schlüssels. Damit sei sichergestellt, dass weder bei der Landesärztekammer noch bei den beteiligten Ländern ein nennenswertes Haftungsrisiko verbleibe. Gleichzeitig werde die Versicherungsprämie relativ gering sein, so dass die Gebühren für die Antragstellerinnen dadurch kaum steigen.
Altpeter sagte: "In allen am Staatsvertrag beteiligten Ländern werden derzeit die Gesetzgebungsverfahren zum Staatsvertrag durchgeführt. Weitere notwendige Vorarbeiten wie die Bestimmung der Mitglieder der Ethikkommission werden parallel in Angriff genommen. Die Zusammensetzung der Ethikkommission wird zu gegebener Zeit auch veröffentlicht werden."
Man bringe nun ein aufwändiges und zeitintensives Verfahren zu einem guten Abschluss: "Ich gehe davon aus und wünsche mir auch im Sinne der betroffenen Frauen und Paare, dass die gemeinsame Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg im ersten Quartal 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann. Seitens der Länder werden wir dann in bisher bewährter Zusammenarbeit auch die künftige Arbeit der Ethikkommission aufmerksam begleiten."
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