Dies beschloss das Gremium in nicht öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 17. Dezember 2014, wie der Ausschussvorsitzende, der stellvertretende Landtagspräsident Wolfgang Drexler (SPD), mitteilte.
Dem Ausschussvorsitzenden zufolge beschloss das Gremium darüber hinaus, bei den einschlägigen Untersuchungsausschüssen des Bundestags und des Thüringer Landtags Auskünfte einzuholen zu der Frage, ob und in welcher Form die Landesregierung den Auskunftsersuchen dieser Gremien nachgekommen ist. Außerdem solle die Landesregierung hierzu einen schriftlichen Bericht erstellen.
Daneben habe der Ausschuss beschlossen, ein Sachverständigengutachten zu den Strukturen und Entwicklungen des „Phänomenbereichs Rechtsextremismus" von 1992 bis heute einzuholen, so Drexler.
Des Weiteren habe sich das Gremium darauf verständigt, den Rechtsanwalt Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg mit der Sichtung von Akten am Oberlandesgericht München und beim Bundesministerium des Innern zu beauftragen. Er solle aus dem umfangreichen Material die den Untersuchungsauftrag des Gremiums betreffenden Aktenteile herausarbeiten, die dann vom Ausschuss bei dem Gericht bzw. dem Ministerium angefordert werden können. „Dadurch soll die Vorlage der für den Ausschuss wichtigen Akten erheblich beschleunigt werden", sagte Drexler. Begleitet werden solle der Rechtsanwalt von einer Mitarbeiterin des Untersuchungsausschusses.
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