Burger sagte: „Der Biber verursachte in den vergangenen Jahren zunehmend Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, in Teichen und in der Wasserwirtschaft, die die Eigentümer vor große Herausforderungen stellen. Die Präsenz des Bibers hat sich enorm ausgeweitet, er ist inzwischen in Baden Württemberg nicht mehr selten."
Zur Einrichtung eines umfassenden Bibermanagements nach dem Vorbild Bayerns und zum Ausgleich der Schäden bei Betroffenen benötige Baden-Württemberg entsprechende Mittel. Diese habe die CDU bei den Haushaltsberatungen in einem Antrag auf Zuschüsse für ein wirksames Bibermanagements gefordert:
"Erwartungsgemäß wurde unser Antrag von der Landesregierung abgelehnt", sagte Klaus Burger,Mitglied im Arbeitskreis Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am Mittwoch, 17.Dezember 2014, in Stuttgart.
„Diese Ablehnung ist für die CDU-Landtagsfraktion vollkommen unverständlich. Nachdem in fast allen Einzelplänen die Mittel aufgestockt wurden, werden geschädigte Eigentümer, Kommunen und Landwirte mit dem Problem Schadensausgleich weiter komplett alleine gelassen", betonte Burger.
„Ein Fonds zur Prävention und zum Ausgleich der Schäden hätte dazu beigetragen, dass sich die durchaus vorhandene positive Grundstimmung gegenüber dem Biber nicht ins Gegenteil verkehrt", so Klaus Burger.
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