Der Landkreis Cloppenburg hat auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung für den gesamten Landkreis eine Überwachungszone eingerichtet - mit einem so genannten "Stand Still" für 72 Stunden: Transporte von Geflügel zu und von Betrieben sind im gesamten Landkreis untersagt. Der betroffene Bestand ist gesperrt, die Tiere werden laut Landwirtschaftsministerium Niedersachsen tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt. Eine Gefahr für den Menschen bestehe nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.
In Niedersachsen werden regelmäßig Monitoring-Untersuchungen in Hausgeflügelbeständen und bei Wildvögeln durchgeführt. Im Hausgeflügelmonitoring sind in diesem Jahr bisher mehr als 2.500 Proben aus etwa 200 Beständen untersucht worden. Im Wildvogelmonitoring sind bisher etwa 600 Proben untersucht worden. Alle Untersuchungen auf das Vogelgrippevirus waren negativ.
Die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ H5N8 wurde am 5. November 2014 in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern und in einer Wildente festgestellt. Dort sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Dieser Virustyp wurde im November 2014 ebenfalls in fünf Geflügelbeständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien, in den Niederlanden auch in zwei Wildenten diagnostiziert. In beiden Mitgliedstaaten sind bisher keine weiteren Fälle in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Aufgrund dieser Fälle müssen Geflügelhalter in weiten Teilen Niedersachsens ihre Tiere bereits seit Ende November in Ställen halten.
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