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"wettbewerbsverzerrender Alleingang zu Lasten der BW-Wirtschaft" - BWIHK-Kulitz: Erneuerbare-Wärme-Gesetz nicht auf Firmengebäude ausweiten

Stand: 14.12.14 23:37 Uhr

0.12.2014. "Die Ausweitung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes auf Nicht-Wohngebäude im Bestand ist nicht zielführend und stellt einen wettbewerbsverzerrenden Alleingang Baden-Württembergs zu Lasten der hiesigen Wirtschaft dar". Das sagt Dr. Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags. "Betroffen sind Unternehmen aller Branchen im bundesweiten oder internationalen Wettbewerb", so Kulitz weiter.

Die Wirtschaft im Land habe durch vielfältige Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen bereits erhebliche Vorleistungen erbracht, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und ist dabei im deutschen und internationalen Vergleich vorbildlich.

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