Schütz sagte: „Wir haben eine ganze Reihe detaillierter Fragen gestellt, aber die einzige Antwort des zuständigen Innenministeriums lautet: ,Wir wissen es nicht'. Im Landesdienst, in den Stadt- und Landkreisen und nicht zuletzt in den Kommunen müssen durch dieses Gesetz zusätzliche Mitarbeiter für Aufgaben der Personalvertretung freigestellt werden."
Das verursache Kosten, die man berechnen könne: Die kommunalen Landesverbände hätten bereits eine Berechnung vorgelegt. Sie gehen nach Angaben von Schütz für den Bereich der Kommunen und Kreise von 300 Stellen mit Kosten von 16 Millionen Euro jährlich aus.
Hier würden Steuergelder in hohem Ausmaße verbraucht. Da dürfe man erwarten, dass sich der Gesetzgeber Gedanken über die Kosten einer solchen Regelung mache, bevor er sie beschließt. Jetzt, ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, müssten die Zahlen definitiv vorliegen.
Schütz sagte weiter: „Die Begründung, die Erhebung dieser Daten würde Aufwand machen, ist vorgeschoben. Grün-Rot hat hier ein Gesetz mit erheblichen Folgekosten beschlossen, nun wollen sie über die konkrete Belastung des Steuerzahlers das Tuch des Schweigens ausbreiten"
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