Bei Heizungsanlagen: Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1.2.2002 bezogen wurde, so die Verbraucherzentrale Bayern. Für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter treten ab dem 26.9.2015 verschärfte Effizienzanforderungen in Kraft sowie eine Kennzeichnungsplicht mit dem EU-Energielabel.
Bei der Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31.12.2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1.2.2002 selbst bewohnt haben. Ebenfalls nicht betroffen sind oberste Geschossdecken, die einen sogenannten Mindestwärmeschutz haben.
Bei Immobilienanzeigen: Bereits seit Mai diesen Jahres ist es Pflicht, in Anzeigen bei Vermietung oder Verkauf die Energiekennwerte anzugeben. Ab 1.5.2015 gelten Verstöße als Ordnungswidrigkeit.
Leichter Regen 6 / 11° C Luftfeuchte: 85% |
Stark bewölkt 12 / 13° C Luftfeuchte: 80% |
Regen 9 / 10° C Luftfeuchte: 86% |