Hochspannungsmast in der Abendsonne | Bildquelle: pixelio.de - Rainer Sturm Foto: pixelio.de - Rainer Sturm

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Ausblick 2015 - Das ändert sich für Energieverbraucher

Stand: 13.12.14 18:05 Uhr

Neues Jahr, neue Regeln - 2015 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Alte Heizkessel müssen möglicherweise raus, unterm Dach darf nicht mehr so viel Wärme verschwinden und der Handel muss genauer angeben, wieviel Strom elektrische Geräte fressen

Bei Haushaltsgeräten: Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben und Backöfen gelten künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch. Dies betrifft auch alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss wie beispielsweise Drucker und Modems.

Bei Heizungsanlagen: Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1.2.2002 bezogen wurde, so die Verbraucherzentrale Bayern. Für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter treten ab dem 26.9.2015 verschärfte Effizienzanforderungen in Kraft sowie eine Kennzeichnungsplicht mit dem EU-Energielabel.

Bei der Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31.12.2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1.2.2002 selbst bewohnt haben. Ebenfalls nicht betroffen sind oberste Geschossdecken, die einen sogenannten Mindestwärmeschutz haben.

Bei Immobilienanzeigen: Bereits seit Mai diesen Jahres ist es Pflicht, in Anzeigen bei Vermietung oder Verkauf die Energiekennwerte anzugeben. Ab 1.5.2015 gelten Verstöße als Ordnungswidrigkeit.

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