Die Rechtssprechung sei hier ganz eindeutig, so Reumann gegenüber RTF.1 Eine Auskreisung bedeute eine Gebietsänderung des Landkreises. Nach der Landesverfassung sei das nur zulässig, wenn es das öffentliche Gemeinwohl erfordere. Diesen Tatbestand sehe er im Falle der Stadt Reutlingen als nicht erfüllt an.
Die Reutlinger Oberbürgermeisterin Barbara Bosch hatte gestern ein Gutachten vorgestellt. Es soll belegen, dass der Landkreis Reutlingen auch ohne die Stadt überlebensfähig wäre. Reutlingen erhofft sich durch eine "Auskreisung" laut Stadtverwaltung mehr Zuweisungen.
Mehr dazu am morgigen Samstag ab 18 Uhr in den RTF.1-Nachrichten.