Überwachungskameras | Bildquelle: pixabay.com

Luxembourg:

EU-Gerichtshof: Überwachungskameras an Privathäusern dürfen nicht die Straße filmen

Stand: 12.12.14 10:53 Uhr

Private Hausbesitzer und -bewohner können nicht einfach eine Videokamera am Gebäude anbringen und damit die Straße überwachen - auch dann nicht, wenn ihr Haus wiederholt Ziel von Angriffen war. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Eine tschechische Familie war wiederholt Ziel von Angriffen eines Unbekannten geworden, die Fenster ihres Hauses wurden mehrfach eingeschlagen. Als Reaktion auf diese Angriffe brachte der Familienvater an seinem Haus eine Überwachungskamera an, die den Eingang des Hauses, den öffentlichen Straßenraum sowie den Eingang des gegenüberliegenden Hauses aufzeichnete.In der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 2007 wurde eine Fensterscheibe seines Hauses mit einer Schleuder beschossen und zerstört. Die der Polizei übergebenen Aufzeichnungen der Überwachungskamera ermöglichten die Identifizierung von zwei Verdächtigen, gegen die Strafverfahren eingeleitet wurden.

Einer der Verdächtigen beanstandete jedoch beim tschechischen Amt für den Schutz personenbezogener Daten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von der privaten Überwachungskamera aufgezeichneten Daten. Das Amt stellte fest, dass der tschechische Familienvater tatsächlich gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen habe, und verhängte eine Geldbuße gegen ihn.

Nun hat letztendlich auch der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu dem Thema getroffen: Er verbietet nicht, eine Überwachungskamera an das eigene Haus zu schrauben - wohl aber, dass Privatleute den öffentlichen Raum filmen.

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm

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