Oktoberfest Attentat | Bildquelle: pixabay.com

München:

Oktoberfestattentat 1980: Generalbundesanwalt nimmt Ermittlungen wieder auf

Stand: 11.12.14 16:01 Uhr

Der Generalbundesanwalt hat erneut Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980 aufgenommen. Anlass hierfür sind die Angaben einer bislang nicht bekannten Zeugin. Bei einer Befragung hat sie Aussagen getroffen, die auf bislang unbekannte Mitwisser hindeuten könnten. Einen wichtigen Impuls für die Wiederaufnahme gab ein Spielfilm der ARD.

Generalbundesanwalt Harald Range erklärte nach der Entscheidung: „Mord verjährt nicht. Die Angaben einer uns bislang nicht bekannten Zeugin haben mich veranlasst, wieder förmliche Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980 aufzunehmen. Wir werden unsere Ermittlungen allerdings nicht auf die Zeugin und deren Angaben beschränken. Vielmehr werden wir allen Ansatzpunkten zur Aufklärung der Hintergründe des heimtückischen Mordanschlags erneut und umfassend nachgehen."

 

Das Oktoberfestattentat vom 26. September 1980 ist der bis heute schwerste rechtsterroristische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Am Abend des 26. September 1980 riss er 13 Menschen in den Tod. Mehr als 200 wurden zum Teil schwer verletzt. Alle Bestrebungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens scheiterten bislang - trotz nachgewiesener Ermittlungsfehler. 2013, 33 Jahre nach dem Attentat, kommt Bewegung in den Fall. Auslöser ist insbesondere ein Spielfilm. "Der blinde Fleck - Das Oktoberfestattentat" zeige Widersprüche auf und stelle die nach demokratischen Maßstäben zweifelhaften Methoden der Behörden öffentlich in Frage, so die ARD.

Unmittelbar nach dem Anschlag übernahm der damalige Generalbundesanwalt Dr. Kurt Rebmann die Ermittlungen. Ziel der Bundesanwaltschaft war es, mögliche Mittäter oder Hintermänner des bei der Detonation des Sprengsatzes verstorbenen Attentäters Gundolf Köhler zu ermitteln. Insbesondere waren deshalb das Umfeld des Attentäters und seine Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen Gegenstand umfangreicher Ermittlungen. Am Ende ließ sich der Verdacht auf weitere Tatbeteiligte oder Hintermänner des Anschlags jedoch nicht hinreichend erhärten. Nach über zwei Jahren umfassender Ermittlungen musste das Verfahren deshalb am 23. November 1982 eingestellt werden. In der damaligen Einstellungsverfügung ist allerdings auch ausgeführt, dass zwar einige Beweiserkenntnisse für eine Tatbeteiligung Dritter sprechen, ein abschließender Nachweis aber nicht zu führen war.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft in der Folgezeit wiederholt die förmliche Wiederaufnahme der Ermittlungen geprüft.

In der jüngeren Vergangenheit etwa haben Vertreter des Generalbundesanwalts von Anfang Dezember 2009 bis Ende März 2010 und im November 2010 eingehend Stasi-Unterlagen gesichtet. Zudem wurden hochrangige Offiziere des Ministeriums der Staatssicherheit der ehemaligen DDR und eine ehemalige Angehörige rechtsextremistischer Kreise befragt. Zuletzt ist die Bundesanwaltschaft einem Hinweis auf eine Beteiligung einer geheimdienstlichen „stay behind"-Organisation nachgegangen. Erfolgversprechende Ermittlungsansätze für die Tatbeteiligung noch lebender Personen an dem Anschlag haben sich daraus allerdings nicht ergeben.

Aus den Angaben der bislang nicht bekannten Zeugin ergeben sich hingegen nunmehr konkrete Ermittlungsansätze. Deshalb hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wieder aufgenommen und das Bayerische Landeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat ausdrücklich begrüßt. "Es ist richtig, die Ermittlungen neu aufzunehmen, insbesondere weil neue Zeugenaussagen im Raum stehen", erklärte er. "Es geht hier um den schwersten Terroranschlag seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland - mit den meisten Todesopfern. Wir sollten alles für die restlose Aufklärung der Hintergründe dieses schrecklichen Attentats tun, auch wenn schon 34 Jahre vergangen sind. Das Bayerische Landeskriminalamt wurde vom Generalbundesanwalt beauftragt, dieses Ermittlungsverfahren durchzuführen. Die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts wird das übernehmen, es wird die Zeugenaussagen umfassend auswerten und allen Spuren sorgfältig nachgehen."

Der Film "Der blinde Fleck - Das Oktoberfestattentat" wird am 4. Februar 2015 im Rahmen eines Themenabends im Ersten ausgestrahlt. Im Anschluss an den Film zeigt Das Erste um 21.45 Uhr die TV-Dokumentation "Attentäter - Einzeltäter? Neues zum Oktoberfestattentat". Im Internet ist außerdem eine Web-Dokumentation des Bayerischen Rundfunks abrufbar, die umfassend Einblick in die Rechercheergebnisse bietet: www.oktoberfest-attentat.de.

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