Die Novelle steigert dabei in diesem Fall die Verpflichtung, erneuerbare Energien bei der Wärmegewinnung einzubeziehen, von 10 auf 15 Prozent. Zudem sind zukünftig auch Nicht-Wohngebäude betroffen. Gleichzeitig werden allerdings die Optionen, wie die Einsparungenfaktisch zu erbringen sind, stark erweitert. So werden beispielsweise Dämm-Maßnahmen angerechnet, der Einbau von Kraft-Wärme-Kopplungen oder aber auch die Verwendung von Bio-Ölen als Heizstoff.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller vesprechen sich dadurch einen Schub beim Klimaschutz. Anders seien weder das nationale Klimaschutzziel noch das des Landes zu erreichen.