Landwirtschaftsminister Bonde | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart / München / Brüssel:

Einhellige Kritik von Bayern und Baden-Württemberg an EU - Minister Bonde: "Ökolandbau darf nicht geschwächt werden"

Stand: 03.12.14 17:25 Uhr

03.12.2014. Bayern und Baden-Württemberg haben am Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neuregelung der EU-Öko-Verordnung einhellig Kritik geübt.Mit Blick auf den im März 2014 von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf der Revision der europäischen Rechtsgrundlage zum Ökologischen Landbau sagte Bonde: "Jede Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung muss das Ziel haben, dem Ökologischen Landbau eine noch bessere Basis zu geben. Die EU-Kommission geht leider gerade in die entgegengesetzte Richtung."

Am Dienstagabend, 02.12.2014,  fand eine gemeinsame Veranstaltung von Baden-Württemberg und Bayern zur Zukunft des Ökolandbaus in der Bayerischen Landesvertretung in Brüssel mit rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. „Die gesellschaftlichen Leistungen des Ökolandbaus für gesunde Böden, mehr Artenvielfalt und eine lebenswerte Umwelt sind unverzichtbar. Der Ökologische Landbau in Europa braucht stabile Rahmenbedingungen, die seine Entwicklung fördern. Baden-Württemberg und Bayern haben daher als Motoren des ökologischen Landbaus in Deutschland ein Forum geschaffen, um grundsätzliche Aspekte zur Revision des Ökorechts in Europa mit allen Beteiligten zu diskutieren. Uns geht es darum, stabile und in die Zukunft gerichtete Perspektiven für den Ökolandbau zu schaffen", sagte Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch (3. Dezember) in Brüssel. 

 Dass es mehr Ökologischen Landbau geben soll, darin sind sich der baden-württembergische Minister Alexander Bonde und sein bayerischer Kollege, Staatsminister Helmut Brunner, einig. „Die Nachfrage nach Bioprodukten steigt stetig. Diese Nachfrage wollen wir aus regionaler Erzeugung bedienen und damit den Marktanteil unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe stetig ausbauen", so Bonde.

Die aktuell geltende EU-Öko-Verordnung bietet eine gute Basis für die ökologische Wirtschaftsweise. Der bisher von der Kommission vorgelegte Entwurf birgt hingegen eine Reihe von Risiken, die den Ökolandbau behindern könnten. Aus Sicht Bayerns und Baden-Württembergs ist es essenziell, dass die Kontrolle der natur- und umweltschonenden Anbauprozesse das Kernstück des Ökolandbaus bleibt. „Praxistaugliche Ausnahmeregelungen müssen auch weiterhin möglich sein – etwa, dass in Ausnahmefällen auch konventionelles Saatgut verwendet werden kann, wenn ökologisches Saatgut nicht am Markt verfügbar ist. Ohne diese Flexibilität besteht die Gefahr, dass der Ökolandbau zurückgedrängt wird", so Bonde abschließend

Hintergrundinformationen:

Im März 2014 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Revision der Rechtsgrundlage des Ökologischen Landbaus (kurz EU-Öko-Verordnung) vorgelegt. Dieser wird von verschiedenen Seiten intensiv diskutiert und von etlichen Ländern und Verbänden abgelehnt.

In Deutschland wirtschafteten Ende des Jahres 2013 23.271 landwirtschaftliche Be-triebe auf 1.060.669 Hektar Fläche ökologisch nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, das sind 8,2 Prozent der Betriebe auf etwa 6,4 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft).

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