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Baden-Württemberg:

ver.di unterstützt Bündnis für Informationsfreiheit: "Eckpunkte zum Informationsfreiheitsgesetz verbesserungsfähig"

Stand: 02.12.14 20:17 Uhr

ver.di und die dju Baden-Württemberg unterstützen das Bündnis für Informationsfreiheit in Baden-Württemberg in seiner Kritik an den vergangene Woche von den Regierungsfraktionen vorgelegten Eckpunkten zu einem Informationsfreiheitsgesetz.Nachdem Baden-Württemberg eines der letzten Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz sei, bekomme man in Baden-Württemberg mit dem nun vorgelegten Entwurf "ein Gesetz mit bestenfalls Mittelmaß", so ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert ver.di zufolge kostenfreie Informationsauskünfte zumindest bei einfachen Anfragen und eine Abwägungsklausel bei Informationsanfragen, die geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse betreffen. Dann könnten auch in diesen Fällen angefragte Informationen zur Veröffentlichung freigegeben werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt.

Die Informationsfreiheitsgesetze vieler anderer Bundesländer garantieren, so ver.di,  außerdem den Bürgerinnen und Bürgern besseren und leichteren Zugriff auf Informationen, die bei der Verwaltung in den Kommunen und im Land vorliegen.

„Ausgerechnet eine Landesregierung, die mit dem Versprechen von mehr Transparenz und Bürgernähe ins Amt gewählt wurde, kündigt jetzt einen Start in die Informationsfreiheit mit angezogener Handbremse an", kritisieren sowohl das Bündnis als auch ver.di. So passe es auch ins Bild, dass das Gesetz in Baden-Württemberg eine in anderen Bundesländern und beim Bund unübliche „Missbrauchsklausel" enthalten soll. Dies berge die Gefahr, dass sich die Verwaltung pauschal unliebsamen Fragen entzieht."

Kritisch gesehen werde auch die Kostenfrage: "Aus Erfahrungen anderer Länder wissen wir, dass die meisten Anfragen auf kommunaler Ebene gestellt werden. Den Kommunen soll volle Kostendeckung bei der Gebührenerhebung ermöglicht werden – da ist es vorherzusehen, dass die Bürger abgeschreckt werden, ihr Recht auf Information wahrzunehmen".

In der Pressemitteilung heißt es weiter: "Positiv hervorzuheben ist, dass auch Unternehmen der öffentlichen Hand, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, wie zum Beispiel die Flughafen Stuttgart GmbH, unter die Auskunftspflicht fallen sollen. Dass eine fehlende Abwägungsklausel bei Geschäftsgeheimnissen es jedoch leicht macht, Informationsanfragen zu diesen staatlich-privat organisierten Gesellschaften abzuweisen, ist vorhersehbar. Auch in der vom Bundestag in Auftrag gegebenen Auswertung des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes wird deswegen zu einer Abwägungsklausel geraten."

Wieso Banken, die Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft (IHKs) oder der freien Berufe ebenso wie die öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten von vornherein von jeder Verpflichtung, Auskunft zu geben, freigesprochen werden sollen, sei für das Bündnis nicht nachvollziehbar.

Das Bündnis für Informationsfreiheit Baden-Württemberg habe sich zum Ziel gesetzt, für ein modernes, bürgerfreundliches und unbürokratisches Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg zu werben. Baden-Württemberg solle dadurch als moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort in Europa in Fragen transparenter Regierung auf europäisches Niveau aufschließen.

Um dieses Ziel zu unterstützen, haben sich der baden-württembergische Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes, netzwerk recherche e.V., Transparency International Deutschland e.V., ver.di Fachgruppe Medien Baden-Württemberg, Mehr Demokratie e.V. Landesverband Baden-Württemberg und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit zusammengeschlossen.

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