Die neue Fassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes konkretisiere die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Umgang mit Behörden und schreibe verbindliche Aufgaben für die Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise vor. „Eltern von Kindern mit Behinderungen erhalten ein Wahlrecht, ob ihre Kinder allgemeine Schulen oder Sonderschulen besuchen sollen", sagte Wölfle.
Sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland seien zwar noch lange nicht alle Ziele erreicht. „Aber es geht voran und in der Bevölkerung ist insgesamt ein Bewusstseinswandel zu verzeichnen. Der morgige Aktionstag hilft, weiter auf die Belange von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen", so Wölfle.
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