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Baden-Württemberg:

"Sicherheitsrisiko für Beschäftigte und die Öffentlichkeit" - CDU-Lasotta: Falscher Umgang mit psychisch kranken Strafgefangenen

Stand: 02.12.14 18:28 Uhr

"Die Unzureichende psychiatrische Versorgung der Strafgefangenen in Baden-Württemberg stellt ein Sicherheitsrisiko für Beschäftigte und die Öffentlichkeit dar". Das sagte das Mitglied des Ständigen Ausschusses, Dr. Bernhard Lasotta MdL, am Dienstag, 2. Dezember 2014, in Stuttgart zur Beantwortung seines Antrags. "Es gibt ein hohes Gewaltpotential von Strafgefangenen gegenüber Justizvollzugsbediensteten. Dies belegen die vom Justizministerium dargestellten Fälle von gewaltsamen Übergriffen in den vergangenen zehn Jahren auf Bedienstete in den Haftanstalten. Dabei spielen psychiatrische Erkrankungen der Gefangenen eine wichtige Rolle", erklärte Lasotta.

Im Jahr 2013 wurden bei insgesamt 2603 Gefangenen psychische Auffälligkeiten verzeichnet. In etwa 50 Fällen jährlich erfolgte eine Zwangsmedikation bei Selbst- bzw. Fremdgefährdung im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Ansonsten fanden Zwangsmedikationen laut Justizministerium im Regelvollzug nur in sehr seltenen Fällen statt: „in denen Gefangene in einen gesondert gesicherten Haftraum verbracht und zuvor sediert werden müssen".

„Die anspruchsvolle Tätigkeit, die eine hohe Qualifikation voraussetzt, spiegelt sich in der bestehenden Besoldungsstruktur nicht wieder. Demzufolge ist es schwierig, ohne Änderungen Fachärzte für Psychiatrie zu gewinnen", stellt Lasotta fest. So besaßen zum Stand 1. Oktober 2014 nur vier von acht der in der Psychiatrie des Justizvollzugskrankenhauses eingesetzten Ärzte die Facharztqualifikation für Psychiatrie.

In den Justizvollzugsanstalten werde regelmäßig externer Sachverstand hinzugezogen. Inwieweit dies passiere werde alleine den Justizvollzugsanstalten überlassen. „Für die Verbesserung der medizinischen und psychiatrischen Strukturen müssen genügend Mittel bereitgestellt werden. Dies schafft Sicherheit für Beschäftigte und Öffentlichkeit", forderte Lasotta.

Entscheidend für die Anordnung der Einzelhaft sei laut der Antwort des Justizministers ausschließlich die Gefährlichkeitsdiagnose. Ob eine psychiatrische Erkrankung vorliege, werde nicht geprüft, soweit diese nicht ohnehin bereits bekannt sei.

„So können Gefangene, die unter einer nicht diagnostizierten psychischen Erkrankung leiden, bis zu ihrer Entlassung in die Gesellschaft unbehandelt in Einzelhaft sitzen, sollte sich die Zustimmungspraxis des Justizministeriums zur Einzelhaft nicht drastisch ändern", hält Lasotta fest.

Dies alles müsse von der geplanten Kommission sorgfältig analysiert werden und bedürfe der Nachkorrektur. Für die Aufsicht des Justizministeriums über die Justizvollzugsanstalten hätten diese Fragestellungen bisher keine Rolle gespielt. Dies sei aber entscheidend für die Aufsicht des Justizministeriums beim Umgang mit psychisch kranken Strafgefangenen mit Eigen- und Fremdgefährdung, wie die hohe Zahl von Selbstmorden und Gewalttaten gegenüber Justizvollzugsbediensteten aufgezeigt habe.

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