Handschellen | Bildquelle: pixelio.de - Thorben Wengert Foto: pixelio.de - Thorben Wengert

Brüssel:

Engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Europa

Stand: 03.12.14 00:56 Uhr

Seit Montag, den 01.12.2014 gelten für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Europa die neuen Regeln des Lissabon-Vertrages. Die EU-Kommission hat künftig mehr Rechte, einzuschreiten, wenn sie hier Versäumnisse bei den Staaten feststellt.

Damit rücke Europa enger zusammen, um besser gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen, sagte EU-Kommissionsvizepräsident Timmermanns und erklärte dazu: "Heute werden die Justiz- und Innenpolitik endlich auf Augenhöhe mit anderen EU-Politiken gesetzt."

Bis jetzt waren die Bestimmungen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen der letzte Teil der sogenannten "dritten Säule". Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon werden nun die normalen Befugnisse von Kommission und Gerichtshof auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gelten. Damit werden bisherige Beschränkungen von justizieller Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof und der Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge aufgehoben. So kann die Kommission künftig Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn EU-Recht in diesem Bereich nicht korrekt umgesetzt wurde.
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