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Baden-Württemberg:

"Lärmschutz in Städten und Gemeinden" - Ministerium für Verkehr und Infrastruktur legt Leitfaden vor

Stand: 01.12.14 20:50 Uhr

Straßenverkehrslärm müsse wirksam bekämpft werden. Das sagte die Lärmschutz-Beauftragte von Baden-Württemberg, Gisela Splett, zum neuen Leitfaden für Lärmschutz in Städten und Gemeinden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat den neuen Leitfaden jetzt vorgelegt: Die Landesregierung habe es sich zum Ziel gesetzt, Bürgerinnen und Bürger besser vor Straßenverkehrslärm zu schützen. "Vielerorts leiden Menschen unter Straßenverkehrslärm", sagte Splett: "Es gibt aber leider oft keine einfachen und sofort wirksamen Lösungen. Lärmschutz ist deshalb ein integrativer Bestandteil unserer Verkehrspolitik und wir bemühen uns zusammen mit Städten und Gemeinden um spürbare Verbesserungen".

So setze das Land derzeit das Lärmsanierungsprogramm 2014–16 an bestehenden Bundes- und Landesstraßen um und arbeite damit gezielt Lärmschwerpunkte ab. „Wir nutzen außerdem systematisch die Möglichkeit, bei Erhaltungsmaßnahmen auch Verbesserungen bezüglich des Lärms zu erreichen".

Bei Aus- und Neubauprojekten werden im Rahmen der Lärmvorsorge Maßnahmen geplant und umgesetzt. Neben baulichen Maßnahmen, die Lärmschutzwände, -wälle, den Einbau lärmarmen Asphalts sowie die Bezuschussung von Lärmschutzfenstern umfassen, werden auch verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduktionen im Rahmen der bundesgesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten und zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner genutzt.

„Insgesamt zielt unsere auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Mobilitätspolitik auf eine Reduzierung des Verkehrslärms ab", sagte Splett.

Wichtige Akteure seien neben dem Land aber auch die Kommunen. „Wir unterstützen die Kommunen bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen mit fachlichen Hinweisen und Handwerkszeug", so Gisela Splett. Außerdem gibt es seit Anfang des Jahres eine Fördermöglichkeit für Lärmsanierungsmaßnahmen an kommunalen Straßen.

In einer nun vorgelegten neuen Broschüre zum Thema Straßenverkehrslärm, die sich insbesondere an Verantwortliche in Städten und Gemeinden richtet, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Handlungsmöglichkeiten dargestellt.

Die Publikation zeige auch, dass das Thema komplex ist. „Auch vor diesem Hintergrund sind die Vorwürfe der Opposition, die einen Buchungstitel des Bundesfernstraßenbaus in vergangenen Jahren herausgreifen und damit Kritik an der Lärmschutzpolitik der Landesregierung belegen wollen, absurd", betont die Staatssekretärin im Verkehrsministerium. „Statt haltlosen Vorwürfen erwarte ich von der Opposition inhaltliche Vorschläge und Unterstützung bei meinen Bemühungen um die Verbesserung der bundesgesetzlichen Regelungen im Sinne der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger."

Hier finden Sie die Broschüre: Leitfaden für Lärmschutz in Städten und Gemeinden:

http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/leitfaden-fuer-laermschutz-in-staedten-und-gemeinden-strassenverkehrslaerm/

 

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