Winterdienst | Bildquelle: pixelio.de - Rainer Sturm Foto: pixelio.de - Rainer Sturm

Friedrichshafen:

1000 Tonnen Streusalz-Vorrat: Winterdienst startklar - Eis und Schnee kann kommen!

Stand: 01.12.14 20:10 Uhr

Die Mitarbeiter der städtischen Baubetriebe sind startklar und bereit, jederzeit auszurücken, um gegen Schnee und Eis auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorzugehen. Die Salzlager sind mit 1000 Tonnen Streusalz-Vorratgefüllt und die Einsatzpläne für die Räum- und Streufahrzeuge sowie die Handräumkolonnen stehen.

Winterdienst ist startklar - Städtische Baubetriebe gut gerüstet für Schnee und Eis

 

Die Mitarbeiter der städtischen Baubetriebe sind startklar und bereit, jederzeit auszurücken, um gegen Schnee und Eis auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vorzugehen. Die Salzlager sind gefüllt und die Einsatzpläne für die Räum- und Streufahrzeuge sowie die Handräumkolonnen stehen.

1000 Tonnen Streusalz-Vorrat

1000 Tonnen Vorrat haben die städtischen Baubetriebe in den Salzsilos. Dazu kommen 25 Tonnen Splitt, 25 Tonnen Splitt-Salz-Gemisch, 30.000 Liter Calciumchlorid-Lösung sowie 25 Tonnen Calciumchlorid-Flocken zur Feuchtsalzmischung. Verteilt über das Stadtgebiet wurden 55 Streugutkisten mit einem Splitt-Salz-Gemisch, insbesondere an Gefahrenstellen und Steigungen, aufgestellt. Das Splitt-Salz-Gemisch in den Streugutkisten dient in erster Linie den Handkolonnen der städtischen Baubetriebe, um ihre Streugutbestände nachzufüllen und damit die Fahrten zurück zum Zentrallager im Betriebshof zu reduzieren. Zudem können Kraftfahrer das Streumaterial als Anfahrtshilfe nutzen.

Seit 2003 streuen die städtischen Baubetriebe im maschinellen Winterdienst fast ausschließlich Feuchtsalz FS 30. Feuchtsalz ist in Regionen mit geringen Schneemengen und häufiger Glätte am wirksamsten, ist dazu noch wirtschaftlicher und weist eine bessere Ökobilanz als Splitt auf. Beim so genannten „differenzierten Winterdienst" werden Streustoffe nach der Verkehrsbedeutung und Trassierung der Straße verwendet. Der gezielte und sparsame Feuchtsalzeinsatz FS 30 beugt kritischen Belastungen für die Umwelt vor und gewährleistet gleichzeitig ein hohes Maß an Verkehrssicherheit.

Um eine sparsame Verwendung zu garantieren, sind die Streugeräte an den Fahrzeugen auf eine geringe Streumenge von maximal zehn Gramm pro Quadratmeter voreingestellt. Die Fahrer sind angewiesen, grundsätzlich die kleinstmögliche Streumenge auszubringen. Streumittel werden nur bei tatsächlicher Glätte verwendet. Eine vorsorgliche Streuung erfolgt grundsätzlich nicht. Bei leichter Reifglätte wird die Menge auf fünf Gramm pro Quadratmeter reduziert. Bei starker Vereisung, Eisregen oder Schneeglätte kann die Dosierung in Einzelfällen bis auf 40 Gramm pro Quadratmeter erhöht werden.

Um den Salzeinsatz zu reduzieren, setzt man bei den städtischen Baubetrieben der Stadt Friedrichshafen zudem darauf, alle übergeordneten, verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitte möglichst schnell und umfassend mechanisch vom Schnee zu räumen. Dafür werden alle einsatzbereiten Fahrzeuge eingesetzt. Damit die Grünflächen entlang der Straßen nicht unnötig mit Streusalz belastet werden, sind die Fahrzeuge so eingestellt, dass nur der Fahrbahnbereich bestreut wird.

In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie zum Beispiel dem Uferpark wird ausschließlich Splitt gestreut. In Bereichen, die durch die Belagsbeschaffenheit, Eigenart oder Frequentierung eine besondere Gefahrenquelle darstellen können, wie zum Beispiel Überwege, Treppen, steile Rampen und an Bushaltestellen wird ein Splitt-Salz-Gemisch verwendet.

Winterdienst orientiert sich am Räum- und Streuplan

Für den Fall, dass es stark und anhaltend schneit und die Schneedecke mehr als drei Zentimeter beträgt, wird nach einem extra dafür konzipierten Räumplan gearbeitet. Bei Glätte und geringem Schneefall kommt der Streuplan zum Einsatz.

Die Straßen sind in Dringlichkeitsstufen eingestuft. Zu den Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 gehören besondere Gefahrenstellen und sämtliche in geschlossener Ortslage verlaufende Bundesstraßen und andere vorrangige Straßen. Straßen in denen Linien- und Schulbusse fahren sowie alle verkehrswichtigen Hauptverbindungen zu den einzelnen Ortsteilen gehören ebenfalls in die Dringlichkeitsstufe 1. Diese werden von den Mitarbeitern der städtischen Baubetriebe als erstes geräumt.

In die Dringlichkeitsstufe 2 eingestuft sind weitere wichtige Straßen wie die Hauptzubringerstraßen zu den Wohngebieten. Erst wenn die Straßen der Dringlichkeitsstufen 1 und 2 geräumt sind und der Verkehr reibungslos verläuft, werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe 3 geräumt. Zu dieser Kategorie zählen alle Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung wie Nebenstraßen in Wohngebieten.

Bei dauerhaftem starkem Schneefall werden zunächst ausschließlich die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 und 2 geräumt, während die Straßen der Dringlichkeitsstufe 3 vorläufig unberücksichtigt bleiben müssen.

Werktags geht es um 4 Uhr los

Wenn es schneit, rücken die Mitarbeiter der städtischen Baubetriebe wochentags um 4 Uhr aus. Ihr Einsatz endet um 22 Uhr. An den Wochenenden und an Feiertagen beginnt der Räum- und Streueinsatz eine Stunde später, also um 5 Uhr.

Während der Wintermonate ist ein 24stündiger Bereitschaftsdienst bei den städtischen Baubetrieben eingerichtet. Zu dessen Aufgabe gehört es unter anderem, sich über die Wettervorhersagen beim Deutschen Wetterdienst auf dem Laufenden zu halten. Außerdem werden an 13 besonders sensiblen Messpunkten in der Stadt die Straßenbedingungen um 3 Uhr und um 19 Uhr kontrolliert. Bei kritischer Witterungslage und kritischen Straßenverhältnissen werden die Kontrollfahrten insbesondere an Wochenenden und Feiertagen in regelmäßigen Abständen wiederholt. Kontrollpunkte sind Oberlottenweiler, Berger Steige, Raderach, Röntgenstraße, Manzeller Brücke, Sonnenbergstraße, Unterführung St. Elisabeth, die Fußgängerzone Höhe Antonius-Eck, der Parkplatz Eckenerstraße sowie die Brücken Lindauer Straße, Paulinenstraße, Flugplatzstraße und Messestraße. Das flächendeckende Kontrollnetz ermöglicht es bei lokal begrenzter Straßenglätte die Streufahrzeuge gezielt einzusetzen. Bei Schneefall oder Eisglätte werden die Einsatzkräfte informiert und können innerhalb von 30 Minuten ausrücken.

Im Winterdienst arbeiten die Mitarbeiter der städtischen Baubetriebe in zwei Schichten. In jeder Schicht sind 36 Mitarbeiter im Einsatz. Es werden acht Lastkraftwagen und Unimogs, fünf Schmalspurfahrzeuge, drei Kleintraktoren und sieben Mannschaftswagen eingesetzt.

Geh- und Fußwege, gemeinsame Geh- und Radwege, und vom Radweg getrennte Gehwegestreifen sowie Flächen am Rand der Fahrbahn, falls kein Gehweg vorhanden ist, sind von den Anliegern zu räumen und zu streuen. Der Schnee kann am Gehwegrand, wenn dort nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht, am Fahrbahnrand angehäuft werden. Er darf nicht auf die Straße geschaufelt werden.

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Radwege und Radfahrschutzstreifen werden von den Städtischen Baubetrieben der Stadt geräumt und gestreut.

Um ein möglichst zusammenhängendes und verkehrssicheres Radwegenetz zu erreichen, werden die gemeinsamen Geh- und Radwege, auch wenn sie eigentlich von den Anliegern zu räumen sind, weitestgehend von den städtischen Baubetrieben geräumt. Die für diese gemeinsamen Geh- und Radwege bestehende vorrangige Räumpflicht der Anlieger besteht nach der Streupflichtsatzung in jedem Fall weiter. Auch wenn diese Wege von den Räumfahrzeugen der städtischen Baubetriebe geräumt werden, entbindet diese Tatsache die Anlieger nicht von ihrer Verkehrssicherheitspflicht für solche Wege.

Bürger müssen auch Schnee räumen

Auch die Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht, ihren Gehweg und den Straßenrand auf einer Breite von einem Meter zu räumen. Gestreut werden darf Splitt und Sand. Auftausalz hingegen ist nur in besonderen Fällen wie zum Beispiel bei Glatteis, Eisregen oder zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände, wenn ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet ist, erlaubt. Und auch die Zeiten sind in der Satzung der Stadt vorgeschrieben: werktags ist bis 7 Uhr zu räumen, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr. Die Räumpflicht endet um 20 Uhr. Den Schnee sollte man nicht seinem Nachbarn vor die Türe schippen und auch nicht auf die Straße. Ein Schneewall entlang des Bordsteins ist sinnvoll und verhindert, dass der Schneepflug die geräumte Fläche wieder zuschiebt.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Sollte ein Fußgänger oder Radfahrer stürzen, weil der Streupflicht nicht nachgekommen wurde, haftet der Straßenanlieger persönlich für eventuelle Unfälle.

Fahrzeuge am Straßenrand behindern Räumfahrzeuge

Probleme machen den Fahrern der Räum- und Streufahrzeuge immer wieder am Straßenrand abgestellte Kraftfahrzeuge. Gerade in besonders schmalen Wohngebietsstraßen gibt es für die mit sperrigen Räumschilden ausgerüsteten Fahrzeuge oft kaum ein Durchkommen. In solchen Fällen können die Straßen nicht geräumt werden. Die Autofahrer und Anwohner werden deshalb gebeten, in sehr schmalen Straßen nicht zu parken oder aber in jedem Fall darauf zu achten, dass eine hinreichende Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern für den Räumdienst verbleibt.

Bei der maschinellen Räumung entstehen am Straßenrand Schneeanhäufungen. Dies ist für die Anwohner, die ihre Zufahrt bis zur Straße gerade vom Schnee geräumt haben, ärgerlich. Eine gänzliche Vermeidung ist den Einsatzkräften technisch nicht möglich. Die Mitarbeiter der städtischen Baubetriebe sind bestrebt, keine unnötigen Schneeanhäufungen an Zufahrten zu hinterlassen.

Weitere Auskünfte darüber wann, wo und wie Schnee geräumt oder gestreut werden muss, gibt die Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen, die beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt im Rathaus, Adenauerplatz 1, 1. OG, Zimmer 10, erhältlich oder im Internet unter www.friedrichshafen.de abrufbar ist. Auskünfte geben die Mitarbeiter im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, im Rathaus, Adenauerplatz 1.

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