Wie diese gegenüber dem SWR mitteilte, gehe es aufgrund der Internetbeiträge lediglich um einen Anfangsverdacht für ein mögliches strafbares Handeln. Zum Sachverhalt werde ermittelt, es gelte die Unschuldsvermutung.
Der Hintergrund: Am Mittwoch hatte eine unbeteiligte Person – laut Medienberichten – Strafanzeige wegen des Verdachts des sexuellen Übergriffs gegen den Tübinger Oberbürgermeister gestellt.