Die Zustimmung von SPD und Grüne sei mit Finanzzusagen des Bundes erkauft worden.
Pro Asyl schreibt weiter: "Damit werden Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen bleiben. Nur bei „akuter" oder „schmerzhafter" Erkrankung besteht ein Leistungsanspruch, die Behandlung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen liegt weiterhin im behördlichen Ermessen. Behauptungen, dass Verbesserungen im Bereich der Gesundheitskarten durchgesetzt wurden, sind unzutreffend, da es den Ländern bereits jetzt rechtlich möglich ist, Flüchtlinge über Gesundheitskarten statt Krankenscheine zu versorgen."
Der Bundesrat habe Pro Asyl zufolge zudem noch vor wenigen Wochen gefordert, dass Personengruppen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG herausgenommen werden sollten – mit der Folge, dass sie Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten. Auch dieses Anliegen sei nun dem Deal zum Opfer gefallen.
Das neue AsylbLG sehe zudem verfassungswidrige Leistungskürzungen vor. Flüchtlinge, denen vorgeworfen werde, zum Zweck des Leistungsbezugs eingereist zu sein oder nicht ausreichend an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken, sollen, "die Leistungen auf ein Niveau unterhalb des Existenzminimums gekürzt werden können. Eine Einladung zur Willkür."
PRO ASYL fordert die Abschaffung der verminderten Sonderleistungen und die Versorgung von Flüchtlingen nach den Sozialgesetzbüchern:
„Dieser Deal geht auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen", erklärt Bernd Mesovic, stellv. Geschäftsführer von PRO ASYL, „Die Länder haben sich ihre verfassungsrechtlichen Bedenken abkaufen lassen".
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