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Arbeitsfähigkeit der Bewährungs- und Gerichtshilfe gewährleistet - Minister Stickelberger: "Wir setzen das Úrteil selbstverständlich um"

Stand: 30.11.14 23:51 Uhr

28.11.2014. "Wir setzen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts selbstverständlich um. Bis dahin ist die Arbeitsfähigkeit der Bewährungs- und Gerichtshilfe gewährleistet" DAs sagte Justizminister Rainer Stickelberger zur Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach beamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg nicht den Weisungen des privaten Trägers unterliegen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag, 27. November 2014, entschieden, dass beamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg nicht den Weisungen des privaten Trägers, dem derzeit vom Land die Aufgabe der Bewährungs- und Gerichtshilfe übertragen ist, unterliegen. Die bisherige Praxis könne jedoch bis längstens 2016 im Wesentlichen beibehalten werden, um eine wirksame Erfüllung der Aufgabe sicherzustellen.

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger erklärte dazu am Freitag,28. November 2014: „Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe in sich widersprüchlich sei. Dieses Gesetz wurde in der vergangenen Legislaturperiode von der früheren Landesregierung initiiert. Wir beraten derzeit über die künftige Ausgestaltung der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Bei unserer Entscheidung werden wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts selbstverständlich berücksichtigen und umsetzen." Zunächst müsse nun die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Der Minister betonte, dass die Arbeitsfähigkeit der Bewährungs- und Gerichtshilfe bis zum Ende des Jahres 2016 gewährleistet sei. Bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag mit dem privaten Träger ausläuft, habe das Bundesverwaltungsgericht eine Übergangsfrist eingeräumt. „Für die darauffolgende Zeit werden wir rechtzeitig eine rechtmäßige Lösung vorlegen", sagte Stickelberger.

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