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Berlin / Stuttgart:

"Hängepartie für Beschäftigte beenden" Nach Urteil: Bewährungs- & Gerichtshilfe im Land hängt in der Luft

Stand: 30.11.14 23:14 Uhr

29.11.2014. Beamtete Bewährungs- und Gerichtshelfer in Baden-Württemberg unterliegen nicht den Weisungen des privaten Trägers: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.11.2014 entschieden, dass die 2007 von der damaligen Landesregierung und dem Landtag getroffenen Regelungen zur Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen privaten Träger, die Neustart gGmbH, hinsichtlich seiner Weisungsbefugnisse für die verbeamteten Bewährungshelfer nicht rechtskonform sind.Lediglich für einen Übergangszeitraum bis Ende 2016 sind diese Regelungen noch hinnehmbar, um die Funktionsfähigkeit der baden-württembergischen Bewährungs- und Gerichtshilfe sicherzustellen.

Das teilte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in einem pressestatement mit. Die Übertragung der Aufgaben der Bewährung- und Gerichtshilfe auf die Neustart gGmbH wurde nach einer europaweiten Ausschreibung getroffen und auf zehn Jahre befristet.

Die Landesregierung habe die Bewährungs- und Gerichtshilfe evaluieren lassen, der Bericht liege seit Frühjahr diesen Jahres vor. Ursprünglich sei beabsichtigt, nach der Sommerpause eine Entscheidung zu treffen, ob die Bewährungs- und Gerichtshilfe erneut europaweit ausgeschrieben wird oder das Land diese Aufgabe wieder in Eigenregie übernimmt.

Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Diese Entscheidung ist überfällig. Wir fordern die Verantwortlichen auf, schnell diese Entscheidung zu treffen, damit die Hängepartie und Unsicherheit für die betroffenen Beschäftigten endlich beendet wird."

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