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Dieselpartikelfilter werden wieder gefördert - Belastung in Stuttgart für EU Negativbeispiel

Stand: 30.11.14 14:14 Uhr

Der Bundestag fördert im kommenden Jahr wieder die Nachrüstung von Fahrzeugen mit einem Dieselpartikelfilter. Nach Ansicht von Umweltschützern wird es dafür höchste Zeit. Die EU nennt die Belastung in den Städten Stuttgart und Leipzig als Negativbeispiele und mahnt die Behörden, rasch tätig zu werden.

30 Millionen Euro stehen im kommenden Jahr für die Förderung der Partikelfilternachrüstung zur Verfügung. Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) müssen nun schnell die genauen Modalitäten geklärt werden, damit betroffene Autofahrer ihre älteren Diesel-Pkw oder leichten Nutzfahrzeuge der Abgasstufe Euro 3 mit einem Partikelfilter nachrüsten.

Auch die EU-Kommission drängt: Sie hat Deutschland, Österreich und die Slowakei zu einem besseren Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub gemahnt. Für Deutschland geht es konkret um Stuttgart und Leipzig, wo der Tagesgrenzwert für Feinstaub weiterhin überschritten wird. Die Kommission fordert die Behörden daher auf, "zukunftsorientiert, rasch und wirksam tätig zu werden, um diesen Verstoß gegen EU Recht so schnell wie möglich abzustellen".

"Gemeinsam mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks freuen wir uns über die Wiederaufnahme der Filterförderung und rufen die betroffenen Autohalter zu einer schnellen Nachrüstung auf", erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). "Eineinhalb Jahre Stillstand in der Luftreinhaltepolitik gehen mit dieser ersten von mehreren notwendigen Entscheidungen für eine Abgasreinigung schmutziger Dieselmotoren zu Ende. Mit den bereitgestellten Mitteln können etwa 100.000 Fahrzeuge nachgerüstet werden".

Resch betonte, dass "angesichts des von der EU-Kommission zu Recht eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens in 2015" Nachrüstprogramme für die vielen tausend ungefilterten Stadtbusse, Schienenfahrzeuge und Baumaschinen folgen müssen. "Deutschland verstößt mit seinen unzureichenden und zum Teil komplett fehlenden Schutzmaßnahmen vor den Folgen der giftigen Abgase aus Dieselmotoren gegen geltende EU-Richtlinien", moniert die Deutsche Umwelthilfe. Sollten die vielen tausend schmutzigen ÖPNV-Busse, die zahlreichen rußenden Dieselloks und die ungefilterten Baumaschinen nicht nachgerüstet werden, seien Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe unvermeidlich.

Bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2014 war die Wiederaufnahme der Filterförderung gescheitert - mangels Interesse der Großen Koalition, wie die Deutsche Umwelthilfe betont. 

"Die andauernde Rücksichtnahme auf die Profitmaximierungsinteressen der deutschen Automobilindustrie muss ein Ende haben. Dieselgetriebene Fahrzeuge und Baumaschinen, die im Realbetrieb um bis zu sieben Mal höhere Schadstoffemissionen haben, dürfen in unseren von Dieselruß und Stickstoffoxiden belasteten Innenstädten nicht mehr akzeptiert werden", so Resch weiter. Er kündigte an, dass die DUH über den Rechtsweg einschneidende Maßnahmen bis hin zu weitgehenden innerstädtischen Fahrverboten für ungefilterte Dieselfahrzeuge durchsetzen werde. Auch müsse man sich dringend am nationalen Aktionsprogramm Luftreinhaltung der Schweiz orientieren.

Winzige Feinstaub-Teilchen kommen in Industrie-, Straßenverkehrs- und Heizungsabgasen vor und können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen sowie die Lebenserwartung verkürzen. Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Belastung ihrer Bürger mit diesen Teilchen einzudämmen, indem es spezifische Grenzwerte für jedes Luftqualitätsgebiet festlegt. Aus den jüngsten Berichten der Mitgliedstaaten geht hervor, dass der Tagesgrenzwert für Feinstaub in einigen Gebieten der genannten Länder nach wie vor überschritten wird.

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