Der Mann war am Mittwoch in den frühen Morgenstunden in eine Optiker-Filiale in der Kirchgasse eingebrochen und hatte zwei Dutzend Brillen im Wert von 3.500 Euro gestohlen. Beim Einbruch wurde die Alarmanlage ausgelöst, weswegen die Polizei sofort die Fahndung einleitete.
Eine Streifenwagenbesatzung traf den Beschuldigten an und nahm ihn fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin ein beschleunigtes Verfahren, das schon am frühen Nachmittag des selben Tages stattfand. Der Angeklagte wurde zu einer Freheitsstrafe von einem Jahr verurteilt – wegen einschlägiger Vorverurteilungen ohne Bewährung. Unmittelbar im Anschluss kam er in eine Justizvollzugsanstalt.