Niedrigwasser am Arbach | Bildquelle: RTF.1

Zollernalbkreis:

Landratsamt spricht Wasserentnahmeverbot aus

Stand: 18.06.26 15:56 Uhr

Das Landratsamt des Zollernalbkreises hat ein Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern ausgesprochen.


Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag in Kraft und gilt bis zum 30. September. Demnach ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen ebenso untersagt wie die Entnahme von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Grund für die Maßnahme ist die anhaltende Trockenheit, die zu einer ausgeprägten Niedrigwassersituation in Bächen, Flüssen und Seen geführt hat.
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