Windkraftanlage | Bildquelle: pixelio.de - Matthias Lewin Foto: pixelio.de - Matthias Lewin

Stuttgart:

Landesregierung will Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz

Stand: 18.02.14 17:09 Uhr

Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft und Biogas – ihr Anteil an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent ausgebaut werden. So steht es im Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag eine Reform des EEG beschlossen. Dagegen regt sich jetzt allerdings Widerstand. Winfried Kretschmann und drei weitere Ministerpräsidenten haben einen gemeinsamen Brief an Bundesenergieminister Sigmar Gabriel mit der Bitte um Änderungen verfasst. Das wurde heute in Stuttgart bekannt.

Das EEG regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien und garantiert den Erzeugern dabei feste Vergütungen. Vor allem die neuen Regelungen im EEG, die Windkraft betreffend, sieht Kretschmann allerdings kritisch.

Da sei ja vorgesehen, dass die bisherigen Vergütungen nur für Anlagen gelten sollten, die vor dem 22. Januar 2014 genehmigt würden und bis Ende 2014 in Betrieb gingen (...) Diese Regelung bedeutete ihrer Ansicht nach keinen ausreichenden Bestandsschutz, da etliche Anlagen kurz vor der Genehmigung stünden und noch dieses Jahr in Betrieb gehen könnten.

Die Planung und Finanzierung vieler Windkraftanlagen sei noch auf der zur Zeit geltenden Fassung des EEG aufgebaut. Die könnten bei den geplanten Änderungen ins Wanken kommen, wie Umweltminister Franz Untersteller klarstellt.

Ihm hätte bisher noch niemand erklären können, warum ausgerechnet die günstigste erneuerbare Energie so stark beschnitten werden sollte (...) Mit diesen Regelungen bekämen sie Probleme in Baden-Württemberg, weil sie ohne Windkraft zukünftig weniger Strom hier erzeugen könnten und somit mehr Strom importieren müssten, um die Versorgungssicherheit hier im Südwesten zu gewährleisten.

Bislang werden nur knapp über ein Prozent des Stroms in Baden-Württemberg von Windkraftanlagen erzeugt. Geht es nach Umweltminister Untersteller, so würde sich die Lage bei den geplanten Änderungen am EEG wohl kaum verbessern.

Und wenn es jetzt nach den neuen EEG-Regelungen ginge, dann würde das bedeuten, dass hier 8 Prozent weniger in diesem Jahr an Rendite zur Grundlage gemacht werden würden. Und viele Projekte stünden damit natürlich auf der Kante, beziehungsweise, es wäre fraglich, ob sie überhaupt verwirklicht würden. Gott sei Dank hätten sie hier Unterstützung von mehreren Bundesländern.

Neben Kretschmann schlossen sich noch die Regierungschefs von Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein dem Brief an Bundesenergieminister Sigmar Gabriel an, wie Kretschmann ergänzt.

Sie hofften, dass dieser Antrag eine Mehrheit fände, die Bundesregierung soweit darauf einschwenke, weil die Debatten, die sie jetzt mit der Industrie hätten, insgesamt ergeben, dass die Planungssicherheit ganz entscheidend wichtig sei. Sie hätten jetzt schon viel Zeit verloren.

Zumal Deutschland eine Klage der EU-Kommission droht. Die prüft nämlich zur Zeit noch, ob die derzeitigen Regelungen der EEG-Umlage in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen. Noch sind große Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, davon häufig befreit.

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