Für den Diözesansekretär der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Peter Niedergesäss, ist die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „ein erfreuliches Zeichen gegen ausufernde Sonntagsarbeit und eine Rund-um-die-Uhr-Kommerzialisierung." Die Gesellschaft brauche gemeinsame Ruhezeiten, so Niedergesäss. „Gerade der Sonntag ermöglicht dies, betont die Zweckfreiheit des Menschen und ist ein wichtiger Beitrag zur Entschleunigung."
Auch Siegfried Aulich vom evangelischen Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht „eine wichtige Entscheidung" für all diejenigen Menschen getroffen habe, die „ihre Sonntagsruhe vermeintlichen ökonomischen Notwendigkeiten opfern müssen".
Der Leiter des ver.di-Landesfachbereichs Handel, Bernhard Franke, ist erfreut „über das klare Zeichen an Aufsichts- und Genehmigungsbehörden auch in Baden-Württemberg, Ausnahmen vom Sonntagsruhegebot nur unter engen Voraussetzungen zuzulassen".
In der „Allianz für den freien Sonntag in Baden-Württemberg" haben sich eigenen Angaben zufolge gewerkschaftliche und kirchliche Organisationen zu einem Bündnis für sozialverträgliche Arbeitszeiten zusammengeschlossen. Sie ist Teil der auf Bundesebene ins Leben gerufenen Allianz für den freien Sonntag.
Dazu gehören den Angaben zufolge:
Bewölkt -4 / 0° C Luftfeuchte: 83% |
Bewölkt 6 / 8° C Luftfeuchte: 74% |
Heiter 0 / 0° C Luftfeuchte: 93% |