Hauk sagte weiter: "Ihrer Kommerzialisierung darf hier nicht weiter Vorschub geleistet werden. Wir haben in Baden-Württemberg eine derzeitige Regelung für verkaufsoffene Sonntage, die nach wie vor einen guten Kompromiss bildet und nach unserer Auffassung auch die durchaus berechtigten Interessen der Wirtschaft und des Einzelhandels berücksichtigt. Die Orientierung an christlichen Werten stand bei unserer Entscheidung klar im Vordergrund."
Für die CDU-Landtagsfraktion sei es jetzt wichtig zu prüfen, ob und inwieweit aus dem Urteil tatsächlich Handlungsbedarf für Baden-Württemberg bestehte, sagte Hauk.
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