CDU-Neujahrsempfang: Peter Hauk | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung begrüßt - CDU-Hauk: "Sonntagsarbeit muss eine Ausnahme bleiben!"

Stand: 27.11.14 20:34 Uhr

27.11.2014. "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, der Arbeit an gesetzlich geschützten Ruhetagen enge Grenzen zu setzen. Sonn- und Feiertage genießen nicht ohne Grund den gesetzlichen Schutz. Das sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk, zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: "Sie sind gerade in einer immer schnelllebigeren und hektischeren Arbeits- und Lebenswelt unverzichtbare Freizeitbereiche für die Bürgerinnen und Bürger."

Hauk sagte weiter: "Ihrer Kommerzialisierung darf hier nicht weiter Vorschub geleistet werden. Wir haben in Baden-Württemberg eine derzeitige Regelung für verkaufsoffene Sonntage, die nach wie vor einen guten Kompromiss bildet und nach unserer Auffassung auch die durchaus berechtigten Interessen der Wirtschaft und des Einzelhandels berücksichtigt. Die Orientierung an christlichen Werten stand bei unserer Entscheidung klar im Vordergrund."

Für die CDU-Landtagsfraktion sei es jetzt wichtig zu prüfen, ob und inwieweit aus dem Urteil tatsächlich Handlungsbedarf für Baden-Württemberg bestehte, sagte Hauk.

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