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Baden-Württemberg:

" klare Aushöhlung der Sonntagsruhe" - LINKE-Schlecht: Der Sonntag bleibt frei

Stand: 27.11.14 20:35 Uhr

"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig: Sonntagsarbeit ist bis auf wenige begründete Ausnahmen verboten. Zwar gibt es sinnvolle Ausnahmen wie in Krankenhäusern und bei Rettungsdiensten, aber für die Beschäftigten in den Brauereien und Callcentern bedeutet die derzeit noch gültige Verordnung eine klare Aushöhlung der Sonntagsruhe". Das sagte der wirschaftspolitische Sprecher der LINKEN, Michael Schlecht, zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf die Klage der Gewerkschaft Verdi und zweier Dekanate der evangelischen Kirche gegen die vom Land Hessen erteilten Ausnahmen. Aufgrund ähnlicher Regelungen in Baden-Württemberg habe dieses Urteil weitergehende Brisanz.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion weiter: "Die Landesregierung muss die baden-württembergische Verordnung entsprechend anpassen, um sich nicht wegen der nun als rechtswidrig erklärten Ausnahmen rechtfertigen zu müssen. Das ist ein wichtiges Urteil für all diejenigen Beschäftigten, denen der Sonntag als grundgesetzlich geschützter Erholungstag streitig gemacht wurde."

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