Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich außerdem der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die seit mindestens drei Monaten mit Hauptsitz in Baden-Württemberg wohnen und am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt sind. In Tübingen sind das rund 65.000 Menschen.
Wahlberechtigte, die bis einschließlich 7. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich unter 07071 204-1600 telefonisch an das Wahlamt wenden oder eine E-Mail an wahlen@tuebingen.de senden.