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Reutlingen:

Strafe gegen Leiter des städtischen Steueramtes wegen schwerer Untreue

Stand: 27.11.14 17:37 Uhr

Das Amtsgericht Reutlingen hat den Leiter des städtischen Steueramtes zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Vorwurf lautete auf schwere Untreue. Der 58-jährige soll zwei Spielhallenbetreibern die Gewerbesteuer nicht berechnet haben. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von fast 100.000 Euro entstanden – wovon ein Teil bereits verjährt und nicht mehr einzutreiben ist. Der Angeklagte räumte ein, selbst Gast in den betroffenen Spielhallen gewesen zu sein. Er habe den Schaden sehenden Auges in Kauf genommen und Dienstliches und Privates nicht getrennt, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er hielt ihm allerdings zu Gute, das er sich nicht selbst hätte bereichern wollen.
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