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Mössingen:

Mann mit Schusswaffe bedroht und ausgeraubt

Stand: 28.11.14 09:06 Uhr

Einen Ermittlungs- und Fahndungserfolg verzeichnete das Kriminalkommissariat Tübingen am Mittwochnachmittag mit der Festnahme eines 29-Jährigen, der im Verdacht steht, am 6. November 2014 in Mössingen einen 32-Jährigen mit einer Schusswaffe bedroht und beraubt zu haben. Das Opfer hatte erst vor wenigen Tagen Anzeige gegen den derzeit wohnsitzlosen Verdächtigen erstattet.

Im Rahmen der umfangreichen Fahndungsmaßnahmen fanden die Ermittler heraus, dass dieser in der Wohnung von Bekannten seiner Freundin in Mössingen Unterschlupf gefunden hatte. Dort nahm ein Spezialeinsatzkommando des Polizeipräsidiums Einsatz den Beschuldigten am Mittwochnachmittag fest. Das teilten die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeipräsidiums Reutlingen in einer gemeinsame Pressemitteilung mit.

Der wegen Gewalt-, Eigentums- und Drogendelikten mehrfach vorbestrafte Tatverdächtige hatte sich nach jetzigem Ermittlungsstand am 6. November 2014 mit dem ihm offenbar flüchtig bekannten Opfer in Mössingen getroffen, um von diesem Geld zu leihen. Da der 32-Jährige kein Geld bei sich hatte, begaben sich beide gemeinsam gegen 19 Uhr zu einer Mössinger Bank, um an einem Geldautomaten Geld abzuheben.

Dort bedrohte der Tatverdächtige sein Opfer mit einer Schusswaffe.

Als sich der Geldausgabeschacht öffnete, griff der 29-Jährige nach den Scheinen und verschwand. Erst am 20. November entschloss sich das Opfer zur Anzeige.

Die mutmaßliche Tatwaffe, bei der es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, wurde bei den nach der Festnahme des Beschuldigten durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen aufgefunden und beschlagnahmt. Dabei fanden die Ermittler auch Fixer-Utensilien und verschiedene Elektronikgeräte, deren Herkunft noch überprüft wird.

Der Beschuldigte macht derzeit von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Gegen den 29-Jährigen bestand bereits ein Vollstreckungshaftbefehl zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von 368 Tagen wegen Diebstahls, den die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkt hatte, nachdem er eine gerichtlich angeordnete Drogentherapie im Oktober abgebrochen hatte. Ein weiterer Haftbefehl wegen der neuerlichen Straftat wird von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragt. Der Beschuldigte wurde noch am Mittwoch in eine Haftanstalt eingeliefert.

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