Das Monitoring auf Geflügelpest bei Wildvögeln wurde nach Angaben von Bonde seit dem 7. November 2014 verdoppelt.
„Insbesondere Nutzgeflügelhalterinnen und -halter mit Freiland- oder Auslaufhaltung müssen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, um einen Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln zu verhindern. Futter und Einstreu sind geeignet zu lagern und Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu welchem Wildvögel Zugang haben.
Bei vermehrten Todesfällen oder starken Leistungsabnahmen sind Abklärungsuntersuchungen durchführen zu lassen", sagte der für Tiergesundheit zuständige Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Alexander Bonde am Montag (24. November) in Stuttgart. Der Minister appellierte auch an alle Jägerinnen und Jäger, sich am Untersuchungsprogramm für Wildvögel zu beteiligen und erlegtes Wildgeflügel den Untersuchungseinrichtungen des Landes zur Untersuchung auf Geflügelpest zuzuleiten.
Wie in anderen süddeutschen Bundesländern besteht in Baden-Württemberg derzeit keine Stallpflicht. Sollte sich die Lage im Land ändern und eine Stallpflicht fachlich geboten erscheinen, kann diese jederzeit kurzfristig verfügt werden.
Hintergrundinformationen:
Unklare Krankheits- oder Todesfälle werden labordiagnostisch an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg sowie am Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum untersucht. Als Untersuchungsmaterial sind kombinierte Rachen- und Kloakentupfer am besten geeignet.
Diese können vom lebenden oder toten Tier entnommen werden. Das Untersuchungsergebnis liegt in der Regel bereits innerhalb von 24 Stunden vor. Die Untersuchungen von Wildvögeln erfolgen kostenfrei.
Bei Fragen stehen die Veterinärämter bei den Landratsämtern und Bürgermeisterämtern der Stadtkreise als Ansprechpartner zur Verfügung.
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