Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden hatten die CDU- und dann auch die FDP/DVP-Fraktion gefordert, der Grünen-Abgeordnete Sckerl müsse aus dem Untersuchungsausschuss aus Gründen einer „persönlichen Beteiligung" ausscheiden.
In dem Vermerk der Landtagsverwaltung komme jedoch deutlich zum Ausdruck, dass weder die Beteiligung Sckerls an einem Buchbeitrag und einem Grußwort zu Stuttgart 21 noch das Schreiben mehrerer Abgeordnetenbriefe an den damaligen Justizminister einen Ausscheidungsgrund im Sinne von § 5 Untersuchungsausschussgesetz begründen.
Wie Filius ergänzte, wurden dem Ausschuss von der Staatsanwaltschaft nochmals einschlägige Akten hinsichtlich der Ermittlungsverfahren wegen Falschaussagen von Zeugen im Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten I" übermittelt.
Was die Auswertung von E-Mails der früheren Umweltministerin Tanja Gönner und ihres Amtschefs Bernhard Bauer aus dem Herbst 2010 angehe, so habe das Umweltministerium mitgeteilt, über die Herausgabe der entsprechenden Sicherungskopien werde bis 5. Dezember 2014 entschieden. Bis 12. Dezember 2014 hätten die Anwälte Gönners und Bauers dann Gelegenheit zu einer Stellungnahme, so Filius abschließend.
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