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Freiburg:

Bürgerentscheids zum Stadion am 1. Februar 2015 - "Vorbereitung läuft auf Hochtouren"

Stand: 24.11.14 19:41 Uhr

24.11.2014. Die Vorbereitung des Freiburger Bürgerentscheids zum Stadion läuft auf Hochtouren: Die Abstimmung soll am 1. Februar 2015 stattfinden. Voraussichtlich 171.500 Bürgerinnen und Bürger sind abstimmungsberechtigt. Die Stadt Freiburg informiert mit einer Veranstaltung am Donnerstag, 4. Dezember 2014, in der Messe über "Auffassungen derGemeindeorgane", daher von Oberbürgermeister und Gemeinderat. Die Bürgerinitiativen Pro und Contra haben dabei Gelegenheit zu eigenen Informationsständen. Die Plakatierung zum Bürgerentscheid startet dann unmittelbar vor Weihnachten. Für Freiburg ist es der fünfte Bürgerentscheid. Alle bisherigen Entscheide waren durch Bürgerbegehren ins Rollen gebracht worden. Den bevorstehenden Bürgerentscheid zum Stadion im Wolfswinkel hat der Freiburger Gemeinderat selbst auf den Weg gebracht,

Seit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats für ein neues Stadion am Wolfswinkel vom 18.November laufen in der Stadtverwaltung die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid am 1.Februar 2015 auf Hochtouren. An diesem Tag stimmen die Freiburgerinnen und Freiburg über folgende, vom Gemeinderat beschlossene Fragestellung ab:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Freiburg den SC Freiburg bei der Realisierung eines Fußballstadions im Wolfswinkel auf Grundlage des vom Gemeinderat befürworteten Organisations-, Investitions- und Finanzierungskonzepts (Anlage 3 zur Drucksache G-14/183) unterstützt?"

Die Gemeindeordnung verpflichtet die Stadt, bei einem anstehenden Bürgerentscheid „den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung darzulegen" (so wörtlich die Formulierung von § 21, Absatz 5 der Gemeindeordnung). „Gemeindeorgane" im Sinne des Gesetzes sind der Gemeinderat und der Oberbürgermeister.

Da im Gemeinderat für und gegen die Stadionplanung abgestimmt wurde, wird die Verwaltung mit dem Gemeinderat dieses unterschiedliche Meinungsbild auch darstellen.

Zur Information der Bürgerschaft bereitet das Bürgermeisteramt eine Veranstaltung am Donnerstag, 4.Dezember, in der Messe Freiburg vor. Das Konzept sieht verschiedene Bausteine vor, um dem in der Gemeindeordnung verankerten Informationsanspruch der Bürgerschaft umfassend nachzukommen.

Ab 16 Uhr werden im Foyer der Rothaus-Arena mehrere Themenstände mit großflächigen Informationstafeln eingerichtet, an denen städtische Ämter zu einzelnen Themenfeldern der Stadionplanung Auskunft geben und für Bürgerfragen zur Verfügung stehen: Welche Alternativen zum Wolfswinkel sind geprüft worden? Wie funktioniert die Verkehrsregelung bei Bundesligaspielen? Wie und aus welchen Töpfen werden der Bau des Stadions und die städtische Infrastruktur finanziert?

Neben den städtischen Informationsständen werden auch die Bürgerinitiativen Pro und Contra Stadionplanung sowie der Sport-Club Freiburg Gelegenheit haben, sich zu präsentieren, Informationsmaterial auszugeben und für ihre Anliegen zu werben.

Zwischen 16.15 Uhr und 18.30 Uhr finden in den Konferenzräumen Kurzvorträge städtischer und externer Fachleute zu den drei Themenfeldern Standortsuche, Verkehr und Finanzierung statt, in denen die Untersuchungen dargestellt und Fragen beantwortet werden. Die Konferenzräume sind vom Foyer der Rothausarena aus zu erreichen und ausgeschildert.

Um 19 Uhr beginnt ein extern moderiertes Podium in der Rothaus-Arena, um – wie im Gesetz vorgegeben – über „die Auffassungen der Gemeindeorgane zu unterrichten". Dazu sprechen Oberbürgermeister Dieter Salomon als eines der Gemeindeorgane; er vertritt den Vorschlag des Bürgermeisteramts, der im Gemeinderat zur Abstimmung stand und mehrheitlich angenommen worden ist.

Die Auffassungen im Gemeinderat vertreten Stadträtinnen und Stadträte aus den Reihen der Befürworter und Gegner der Stadionplanung; wer im Podium sprechen wird, ist noch mit den Fraktionen zu vereinbaren.

Zu den Themenfeldern Finanzierung, Investition und Organisation referiert Finanzbürgermeister Otto Neideck; Bau-Bürgermeister Prof. Martin Haag gibt eine Einführung zu Stadtplanung und Verkehr.

Das Podium wird von Ralf Eggert aus dem Moderationsbüro IFOK (Bensheim) moderiert

Das Büro IFOK hat gemeinsam mit der Stabstelle Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung das inhaltliche und organisatorische Konzept entwickelt, über das die Fraktionen am 18. November informiert worden sind. Die Stabstelle ist im Frühsommer 2014 im Amt für Projektsteuerung und Stadtentwicklung (APS) eingerichtet worden und wird von Michaela Piltz geleitet. Die Stelle soll künftig Partizipationsverfahren zu großen Bau- und Entwicklungsvorhaben steuern und durchführen.

Zu der Veranstaltung am 4. Dezember erscheint eine achtseitige Sonderausgabe des städtischen Amtsblatts, die über den aktuellen Stand der Stadionplanung informiert und das komplette Organisations- und Investitions- und Finanzierungskonzept (Anlage der Gemeinderats-Drucksache G 14/183) veröffentlicht, auf das sich die Fragestellung des Bürgerentscheids bezieht.

Außerdem stellen die Fraktionen in jeweils eigenen Beiträgen ihre Meinung zum Stadion Wolfswinkel dar. Die Sonderausgabe liegt in der Informationsveranstaltung am 4.Dezember aus und wird am nächsten Tag mit der regulären Amtsblatt-Ausgabe allen Haushalten zugestellt.

Darüber hinaus sind alle bisherigen Veröffentlichungen, Vorlagen an den Gemeinderat, Präsentationen, Pläne und die Gutachten und Expertisen im Internet unter http://www.freiburg.de/scstadion abrufbar.

Zahlen, Daten, Fakten zum Bürgerentscheid:

Warum bezieht sich die Frage auf das Organisations-, Investitions- und Finanzierungskonzept, jedoch nicht auf den Standort?

Für die Stadionplanung hat der Gemeinderat im Dezember 2012 die Aufstellung eines Bebauungsplans am Flugplatz beschlossen. Laut Gemeindeordnung ist ein Bürgerentscheid über Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften nicht zulässig. Deshalb haben die Stadträte eine Formulierung beschlossen, die auf das Organisations-, Investitions- und Finanzierungskonzept als Anlage 3 der Gemeinderatsdrucksache Bezug nimmt.

Weil die darin genannten Kosten für die äußere Erschließung und Infrastruktur für den Wolfswinkel und keinen anderen Standort berechnet sind, wird der Standort Wolfswinkel in der Fragestellung ausdrücklich erwähnt.

Wann ist der Bürgerentscheid wirksam?

Die Abstimmung muss ein „Quorum" von mindestens 25 Prozent erreichen. Die Gemeindeordnung sagt dazu wörtlich in § 21: „Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt".

Für den Freiburger Bürgerentscheid heißt das: Nur wenn mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger für eine der beiden möglichen Antworten votieren, ist der Bürgerentscheid erfolgreich. Bei derzeit rund 171.500 Abstimmungsberechtigten wären das ca. 42.870 Stimmen. Erreichen beide Antworten jeweils mehr als 25 Prozent, (was eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent voraussetzt), entscheidet die Mehrheit.

Der Gemeinderat ist bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid drei Jahre lang an das Ergebnis gebunden und darf keinen Beschluss fassen, der das Ergebnis des Bürgerentscheids verändert. Ein Bürgerentscheid kann innerhalb der Drei-Jahres­Frist nur durch einen neuen Bürgerentscheid aufgehoben werden.

Was geschieht, wenn das Quorum nicht erreicht wird?

Rechtlich hat der Bürgerentscheid dann nicht stattgefunden, sondern der Gemeinderat ist wieder am Zug und muss erneut als

Vertretung der gesamten Bürgerschaft entscheiden. Dabei ist der Gemeinderat in keiner Weise an das Meinungsbild des (erfolglosen) Bürgerentscheids gebunden, sondern völlig frei in seiner Entscheidung. Die Gemeindeordnung sagt dazu: „Ist die erforderliche Mehrheit ... nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden."

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Das regelt das Kommunalwahlgesetz. Abstimmen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die auch zur Kommunalwahl wahlberechtigt sind, das heißt: mindestens 16 Jahre alt, deutsche oder EU-Bürger und am Tag der Abstimmung mindestens seit drei Monaten im Stadtkreis Freiburg mit Hauptwohnsitz gemeldet. Sie werden bis zum Stichtag 28.12.2014 automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Das abgesenkte Wahlalter mit 16 statt 18 Jahren Mindestalter galt erstmals bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014.

Gegenüber der Kommunalwahl ist die Zahl der Abstimmungsberechtigten um rund 3000 Personen gestiegen: von 168.500 im Mai 2014 auf voraussichtlich 171.500, die am 1.Februar 2015 an der Abstimmung teilnehmen können. Die Zahl kann sich noch leicht verändern.

Abstimmungslokale und Briefwahl

Wie bei einer Wahl, besteht auch beim Bürgerentscheid die Möglichkeit, per Brief abzustimmen. Die Wahlbenachrichtigung wird zwischen Ende Dezember bis 11. Januar zugestellt; sie informiert über das zuständige Abstimmungslokal und enthält ein Antragsformular für die Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Briefwahl ist beim Wahlamt, Fahnenbergplatz 4, in der Zeit vom 7. bis 30. Januar (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) möglich.

Am Sonntag, 1.Februar, sind 112 Abstimmungslokale zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet – in der Regel wird in den denselben Wahllokalen abgestimmt wie bei jeder anderen Wahl.

Für die Besetzung der Wahlvorstände werden rund 1150 Mitglieder benötigt – rund 500 sind städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen städtischen Ämtern, die übrigen sind Bürgerinnen und Bürger, die für eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro in den Wahlvorständen mitarbeiten und zum Schluss die Stimmzettel auszählen.

Regeln zur Wahlwerbung und Plakatierung

Ähnlich wie bei Wahlen auch, wird das Amt für öffentliche Ordnung Anfang Dezember mit den Bürgerinitiativen Pro und Contra Stadion einen Zeitraum vereinbaren, zu dem eine Plakatierung an Laternenmasten, Straßenbäumen usw. zulässig ist – voraussichtlich in den sechs Wochen vor dem Bürgerentscheid, das heißt ab dem 19.Dezember. In dieser Zeit dürfen auch Informationsständen in der Innenstadt aufgestellt werden, mit denen die Bürgerinitiativen auf sich und ihre Positionen aufmerksam machen können.

Kosten des Bürgerentscheids

Bis ins letzte Detail sind die Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids noch nicht kalkuliert. Sie betragen nach einer überschlägigen Rechnung zwischen 280.000 und 300.000 Euro, die zum weit überwiegenden Teil beim Wahlamt für die Wahlhelfer und Hilfskräfte, Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen und sonstige Kosten anfallen, und zum kleineren Teil für Bürgerinformation, vor allem durch die Veranstaltung am 4.Dezember.

Bisherige Bürgerentscheide

Für die Freiburgerinnen und Freiburger ist es der fünfte Bürgerentscheid: Bisher viermal war die Bürgerschaft zu Abstimmungen über ein kommunales Vorhaben aufgerufen:

1988 über das Projekt des heutigen Konzerthauses, das damals noch „Kultur- und Tagungsstätte" hieß. Der Bürgerentscheid erzielte zwar eine Mehrheit der Nein-Stimmen, verfehlte aber das Quorum und blieb damit erfolglos. Der Gemeinderat bestätigte anschließend das Votum für den Bau.

1996 über die Schließung des Flugplatzes. Die Mehrheit lehnt eine Schließung ab, jedoch wurde auch hier nicht das Quorum erreicht, womit die Abstimmung folgenlos blieb. Der Gemeinderat hob nach dem Bürgerentscheid seinen ursprünglichen Schließungsbeschluss auf und entschied den Erhalt des Flugplatzes.

1999 über die Linienvarianten der Stadtbahn Haslach A (Basler Straße) oder B (Rotteckring). Der Bürgerentscheid ergab eine Mehrheit für die Variante B (Rotteckring), blieb jedoch blieb wegen der geringen Beteiligung ohne Ergebnis. Anschließend beschloss der Gemeinderat den Bau der Stadtbahn nach Variante A durch die Basler Straße.

 2006 über einen Verkauf der Freiburger Stadtbau: Dieser Bürgerentscheid ist der einzige, der bisher das Quorum erreicht und mit Mehrheit den Vorschlag des Verkaufs abgelehnt hat.

Alle bisherigen Abstimmungen sind durch Bürgerbegehren herbeigeführt worden, in denen Unterstützungsunterschriften gesammelt worden waren und damit die Stadt zur Durchführung eines Bürgerentscheids verpflichtet wurde.

Der Bürgerentscheid Stadion ist der erste, der vom Gemeinderat selbst in die Wege geleitet wird. Aufgrund der besonderen Bedeutung war dazu eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Gemeinderäte (33 Stimmen) erforderlich; tatsächlich war die Entscheidung für den Bürgerentscheid einstimmig.

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